Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des ÖVFJ – Österreichischer Verband freier Journalisten
§1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem ÖVFJ – Österreichischer Verband freier Journalisten (im Folgenden „ÖVFJ“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden Kunde oder Auftraggeber genannt) über die Nutzung der Dienstleistungen des ÖVFJ.
(2) Die AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem ÖVFJ und seinen Kunden sowie für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf hingewiesen wird.
(3) Der ÖVFJ ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Dies begründet jedoch kein Vertragsverhältnis zwischen dem beauftragten Dritten und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber nimmt die von einem Dritten erbrachte Leistung als Leistung des ÖVFJ an.
§2 Vertragsschluss
(1) Die im Internet oder in sonstigen Medien veröffentlichten Angebote des ÖVFJ stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber dar, eine Dienstleistung oder ein Produkt zu bestellen bzw. zu beauftragen.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der ÖVFJ den Auftrag des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Als schriftliche Bestätigung gilt auch eine Bestätigung in Form einer E-Mail.
(3) Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den ÖVFJ hat der Kunde das Recht, den Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf des Auftrages bedarf der Schriftform (Brief) oder einer rechtzeitigen E-Mail.
(4) Mit Bestätigung des Auftrages durch den ÖVFJ tritt der Vertrag in Kraft. Dieser stellt einen Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag zwischen dem ÖVFJ und dem Kunden dar, der spätestens mit Fertigstellung der vereinbarten Leistung endet.
(5) Alle Angebote und Preisangaben des ÖVFJ sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten.
(6) Der ÖVFJ kann nicht garantieren, dass Informationen und Daten jederzeit vollständig oder fehlerfrei übermittelt werden. Ein Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen besteht nicht.
(7) Der ÖVFJ behält sich vor, die Auftragsannahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(8) Kann ein Auftrag aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, technische Probleme) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden, wird der Kunde umgehend informiert. Ein Schadensersatzanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden.
(9) Sollten Unstimmigkeiten oder berechtigte Zweifel hinsichtlich der Richtigkeit der vom Kunden übermittelten Daten bestehen, ist der ÖVFJ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Auftrag zu stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen erstattet. Falls bewusst falsche Angaben seitens des Kunden gemacht wurden, kann der ÖVFJ ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 5,- erheben.
§2.1 Stornierung
(1) Eine Stornierung bereits bestätigter Aufträge durch den Auftraggeber ist nur in einem sehr kurzen Zeitraum (max. 15 Minuten nach Vertragsschluss und bevor der ÖVFJ mit der Produktion oder Vor-Produktion beginnt) sowie nur aus wichtigem Grund möglich.
(2) Hat der ÖVFJ bereits mit der Produktion, Vor-Produktion oder Bearbeitung begonnen, ist eine Stornierung generell ausgeschlossen.
(3) Gründe für eine Stornierung können beispielsweise fehlende Zahlungskraft sein. Die Stornierung bleibt eine Kulanzleistung; der ÖVFJ verpflichtet sich nicht, Stornierungen in jedem Fall zu akzeptieren.
§3 Preise
(1) Alle Preise des ÖVFJ verstehen sich in Euro. Etwaige Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
(2) Es gibt keine Folgekosten; es ist nur das gewählte Produkt bzw. die vereinbarte Dienstleistung zu bezahlen.
(3) Mit Zustandekommen des Kaufvertrages ist der vereinbarte Preis sofort fällig und spätestens binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Zahlungen erfolgen ausschließlich per Vorkasse, Überweisung oder über Online-Bezahldienste (z. B. PayPal).
(4) Stornierungen nach Ablauf der in §2.1 genannten Frist berechtigen den ÖVFJ, bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
§4 Druck/Produktion
(1) Vom ÖVFJ hergestellte physische Produkte (z. B. Presseausweise) werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Kleinere Druck- oder Farbabweichungen (z. B. leichte Streifen, kleine Kratzer) stellen keinen Mangel dar.
(2) Nur grobe Druck- oder Herstellungsfehler, die das Gesamtbild erheblich beeinträchtigen, können Ersatzansprüche begründen. Für eine Ersatzlieferung ist der fehlerhafte Artikel an den ÖVFJ zurückzusenden.
(3) Bei der Produktion verbleiben an den Rändern eines Ausweises üblicherweise kleine Freiräume (1–2 mm). Diese stellen keine Mängel dar und berechtigen nicht zu Ersatz- oder Erstattungsansprüchen.
§5 Geschäftszeiten
(1) Die Dienstleistungen des ÖVFJ werden in der Regel Montag bis Freitag erbracht. Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgen nur nach eigenem Ermessen des ÖVFJ.
§6 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Kunde teilt dem ÖVFJ besondere Ausführungswünsche bei Auftragserteilung mit und stellt die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Daten rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Kommt der Kunde diesen Pflichten nach angemessener Fristsetzung nicht nach, kann der ÖVFJ den Vertrag kündigen. Eventuelle Mehraufwände oder Schäden, die hieraus resultieren, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
(3) Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Mitwirkungspflichten ergeben, können nicht dem ÖVFJ angelastet werden.
§6.1 Übermittlung von Daten
(1) Die vom Kunden bereitgestellten Daten werden ohne inhaltliche Prüfung übernommen. Für die inhaltliche Richtigkeit oder Qualität der bereitgestellten Fotos, Dokumente oder Texte ist allein der Kunde verantwortlich.
(2) Hat der ÖVFJ mit der Produktion bereits begonnen, sind nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich. Der ÖVFJ haftet nicht für fehlerhaft übermittelte Kundendaten (insbesondere unzureichende Bildqualität).
§7 Produktion und Lieferung
(1) Die Produktion bestellter Waren oder Dokumente erfolgt erst, nachdem alle erforderlichen Daten vorliegen und der offene Rechnungsbetrag beglichen ist.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Produktions- und Lieferfrist bis zu 14 Werktage nach vollständiger Zahlung. Ausnahmen, etwa bei technischen Störungen oder hoher Auftragslage, sind möglich.
(3) Der Versand erfolgt gemäß der beim Bestellvorgang gewählten Versandmethode über die Österreichische Post oder vergleichbare Dienstleister. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung während des Transports trägt der Auftraggeber, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des ÖVFJ vorliegt.
(4) Bei Rücksendung aufgrund falscher Adressangaben des Kunden wird eine erneute Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 5,- erhoben.
(5) Auskünfte über den aktuellen Bearbeitungsstand können durch den Kunden jederzeit erfragt werden.
§7.1 Verzögerungen / Höhere Gewalt
(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks, Energieausfälle) berechtigen den ÖVFJ, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.
(2) Schadensersatzansprüche aufgrund solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
§8 Rechtliche Bestimmungen
(1) Der vom ÖVFJ ausgestellte Presseausweis ist ausschließlich für berufliche, journalistische Zwecke bestimmt und steht in keiner Verbindung zu staatlichen oder behördlichen Ausweisen.
(2) Der Erwerb eines Ausweises vom ÖVFJ begründet keine Mitgliedschaft in einem öffentlichen Presseverband.
(3) Für jegliche Schäden, die durch die Nutzung des Ausweises entstehen, haftet der ÖVFJ nicht. Der Kunde stellt den ÖVFJ von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, sofern diese durch die Nutzung des Ausweises verursacht wurden.
§9 Widerrufsrecht
(1) Da es sich bei den erstellten Presseausweisen bzw. personalisierten Dokumenten um eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Ware handelt, besteht kein Widerrufsrecht.
(2) Eine Rückgabe oder Erstattung des Kaufpreises ist folglich ausgeschlossen, sofern nicht in diesen AGB ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§10 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
(2) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist der ÖVFJ berechtigt, Mahnspesen sowie Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu verlangen.
(3) Teilzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Gerät der Kunde mit einer Rate in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
(4) Beim Ausbleiben der Zahlung behält sich der ÖVFJ rechtliche Schritte vor.
§11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der ÖVFJ behandelt alle vom Auftraggeber überlassenen Informationen vertraulich und verwendet sie ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung.
(2) Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Daten kann ein absoluter Schutz vor unbefugten Zugriffen Dritter nicht garantiert werden.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Republik Österreich. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst.
ÖVFJ – Österreichischer Verband freier Journalisten
(Stand: 2025)