Presseausweis beantragen in Österreich

Mit dem Presseausweis des ÖVFJ weisen Sie Ihre journalistische Tätigkeit in Österreich nach – angestellt, frei oder nebenberuflich.

Jetzt online beantragen Kosten ansehen

  • ab 95 € für 12 Monate
  • ohne Mitgliedschaft
  • auch nebenberuflich
  • Prüfung vor dem Druck, Erstattung bei Ablehnung

Presseausweis des ÖVFJ, Vorderseite mit Musterdaten

Was ist der Presseausweis des ÖVFJ?

Der Presseausweis des ÖVFJ ist eine Karte, mit der Sie gegenüber Gesprächspartnern, Pressestellen und Veranstaltern zeigen, dass Sie journalistisch arbeiten.

Gedacht ist er für alle, die regelmäßig recherchieren und veröffentlichen: Redakteurinnen und Redakteure, freie Journalistinnen und Journalisten, Fotografinnen und Fotografen, Bloggerinnen und Blogger, Podcasterinnen und Podcaster sowie Creator mit redaktionellen Inhalten.

Karte mit QR-Code

PVC im Scheckkartenformat, mit Foto und QR-Code zur Echtheitsprüfung.

Beleg Ihrer Tätigkeit

Für Recherchen, Pressetermine und Anfragen bei Veranstaltern.

Online beantragt, per Brief zugestellt

Ab 95 €, nach der Prüfung Ihres Antrags per Brief.

In vier Schritten zum Presseausweis

Der Antrag läuft vollständig online. Nach Zahlungseingang dauern Prüfung, Produktion und Versand 14 bis 18 Werktage.

1

Antrag ausfüllen und Foto hochladen

Sie geben Ihre persönlichen Daten ein, wählen die Laufzeit und laden ein aktuelles Passbild hoch.

2

Journalistische Tätigkeit bestätigen

Sie bestätigen verbindlich, dass Sie regelmäßig journalistisch arbeiten, und bezahlen online. Belege brauchen Sie nur, wenn es Rückfragen gibt.

3

Prüfung vor dem Druck

Jeder Antrag wird geprüft, bevor die Karte gedruckt wird. Wird er abgelehnt, erhalten Sie den vollen Betrag zurück.

4

Versand per Brief

Nach der Freigabe wird Ihre Karte produziert und als Brief an Ihre Adresse geschickt.

Bearbeitung und Versand im Detail

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Prüfung vor dem Druck – Erstattung bei Ablehnung

Was kostet der Presseausweis?

Sie zahlen einmal für die gewählte Laufzeit: 95 € für 12 Monate, 150 € für 24 Monate oder 180 € für 36 Monate. Keine Mitgliedschaft, keine laufenden Beiträge, keine automatische Verlängerung.

12 Monate

95 €

95 € pro Jahr

Jetzt beantragen

24 Monate

150 €

entspricht 75 € pro Jahr

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36 Monate

180 €

entspricht 60 € pro Jahr

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Prüfung vor dem Druck – Erstattung bei Ablehnung · Storno bis Produktionsbeginn möglich

Im Preis enthalten sind die Prüfung Ihres Antrags, die Produktion der Karte und der Versand. Endet die Laufzeit, stellen Sie bei Bedarf einen neuen Antrag – abgebucht wird nichts.

Alle Kosten im Überblick

Kann man einen Presseausweis kaufen?

Nicht ohne Bedingungen. Wer nach „Presseausweis kaufen“ sucht, meint meist den Online-Antrag: Sie beantragen den Ausweis im Internet und bezahlen eine einmalige Gebühr.

Ausgestellt wird er aber erst, wenn Sie Ihre journalistische Tätigkeit im Antrag verbindlich bestätigt haben und der Antrag vor dem Druck geprüft wurde. Wird er abgelehnt, erhalten Sie den vollen Betrag zurück.

Für wen der Presseausweis gedacht ist

Für alle, die regelmäßig journalistisch veröffentlichen – in einer Redaktion, auf eigene Rechnung oder im eigenen Kanal.

Ob Sie vom Journalismus leben oder neben einem anderen Beruf publizieren, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass Ihre Beiträge redaktionell sind und nicht rein werblich oder privat.

Fotografinnen und Fotografen

Für Bildjournalistinnen und Bildjournalisten, deren Fotos regelmäßig in Zeitungen, Magazinen, Online-Medien oder auf redaktionellen Kanälen erscheinen, etwa als Reportage-, Event- oder Sportfotografie.

Hochzeits-, Werbe- und reine Auftragsfotografie ohne journalistische Veröffentlichung zählen nicht; wer beides macht, braucht einen regelmäßigen journalistischen Teil.

Ein Gewerbeschein ist keine Voraussetzung. Der Ausweis unterstützt Ihre Anfrage beim Veranstalter, ersetzt aber keine Fotoerlaubnis – über Fotoplätze entscheidet dieser selbst.

Presseausweis für Fotografen

Bloggerinnen, Blogger und Creator

Für alle, die in Blog, Podcast, Video oder sozialen Medien redaktionell berichten. Maßgeblich ist der journalistische Inhalt, nicht das Format oder die Plattform: eigene Recherche, regelmäßige Beiträge und redaktionelle Inhalte, die von Werbung getrennt sind.

Reichweite allein genügt nicht – private Alltagsbeiträge, Markenkooperationen ohne redaktionellen Teil oder ein Kanal, der erst geplant ist, reichen nicht aus.

Presseausweis für Blogger

Freie Journalistinnen und Journalisten

Für alle, die ohne feste Anstellung für mehrere Auftraggeber arbeiten. Statt einer Redaktionsbestätigung bestätigen Sie Ihre Tätigkeit im Antrag verbindlich; es zählen eigene Veröffentlichungen und Aufträge, die zusammen eine fortlaufende Tätigkeit ergeben.

Der Ausweis hilft, sich bei Pressestellen, Gesprächspartnern und Terminen vor Ort auszuweisen. Für wichtige Termine verlangen viele Stellen zusätzlich die Bestätigung der Redaktion, für die Sie berichten.

Presseausweis für freie Journalisten

Voraussetzungen: Trifft das auf Sie zu?

Den Presseausweis des ÖVFJ bekommt, wer volljährig ist und regelmäßig journalistisch arbeitet. Treffen alle fünf Punkte zu, können Sie den Antrag stellen.

Selbstcheck

  • Ich bin mindestens 18 Jahre alt.
  • Ich bin journalistisch tätig – mit Text, Foto, Video, Audio oder online.
  • Ich arbeite regelmäßig und fortlaufend, hauptberuflich oder nebenberuflich; eine Einkommensgrenze gibt es nicht.
  • Ich veröffentliche meine Arbeit – in eigenen Medien oder für Redaktionen.
  • Ich bestätige meine Tätigkeit im Antrag verbindlich und kann sie auf Rückfrage belegen.

Das Ergebnis ist eine Einschätzung. Verbindlich entscheidet die Prüfung Ihres Antrags.

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Prüfung vor dem Druck – Erstattung bei Ablehnung

Verbindliche Bestätigung und Prüfung

Beim Antrag laden Sie keine Arbeitsproben oder Redaktionsbestätigungen hoch.

Stattdessen bestätigen Sie verbindlich, dass Sie regelmäßig journalistisch tätig sind – eine bloße Formsache ist das nicht.

  • Jeder Antrag wird vor dem Druck geprüft.
  • Ergeben sich dabei Fragen, kann der ÖVFJ Belege verlangen, etwa Links zu Veröffentlichungen oder Auftragsbestätigungen.
  • Können Sie Ihre Tätigkeit dann nicht belegen, kann der Antrag abgelehnt werden; der volle Betrag wird erstattet.

Alle Voraussetzungen Zum Voraussetzungs-Check Presseausweis ohne Nachweis Presseausweis nebenberuflich

Was „journalistisch tätig“ umfasst

Sie recherchieren, gestalten und veröffentlichen Inhalte für ein Publikum. Entscheidend ist der redaktionelle Inhalt, nicht das Medium:

  • Text: Artikel, Berichte, Interviews, Kommentare oder Rezensionen
  • Foto: Pressefotos und Fotoreportagen, die redaktionell erscheinen
  • Video: Beiträge, Reportagen und Dokumentationen
  • Audio: Radiobeiträge, Interviews und Podcast-Folgen
  • Online: Blogs und Kanäle in sozialen Medien mit Nachrichten, Einordnung oder Berichterstattung

Reine Werbung, Produktplatzierungen ohne eigene Einordnung und private Beiträge sind keine journalistische Tätigkeit.

Was „regelmäßig“ bedeutet

Regelmäßig heißt: Sie arbeiten fortlaufend journalistisch und veröffentlichen immer wieder – nicht nur ein einzelnes Mal. Eine Mindeststundenzahl, ein bestimmtes Honorar oder ein Mindesteinkommen ist dafür nicht nötig; auch unbezahlte redaktionelle Arbeit kann zählen, wenn sie regelmäßig ist.

Ob Sie angestellt, frei oder neben Studium, Beruf oder Pension arbeiten, spielt keine Rolle. Nicht ausreichend sind eine einmalige Veröffentlichung, gelegentliche private Beiträge oder eine journalistische Tätigkeit, die erst geplant ist.

Was der Presseausweis leistet – und was nicht

Der Presseausweis belegt Ihre journalistische Tätigkeit. Rechte gegenüber Dritten begründet er nicht.

In der Praxis ist der Ausweis ein Arbeitsmittel: Sie zeigen ihn dort vor, wo jemand wissen möchte, in welcher Rolle Sie fragen – bei Interviews und Gesprächen vor Ort, bei Pressekonferenzen und Medienterminen, bei Anfragen an Pressestellen und als Teil einer Akkreditierungsanfrage.

Er macht Sie als Medienvertreterin oder Medienvertreter erkennbar. Rechte verschafft er dabei nicht: Ob Sie eine Auskunft, Zutritt oder eine Akkreditierung erhalten, entscheiden Veranstalter, Pressestellen und Behörden im Einzelfall.

Das leistet er

  • Er belegt Ihre journalistische Tätigkeit gegenüber Gesprächspartnern, Pressestellen und Veranstaltern.
  • Er erleichtert die Kontaktaufnahme bei Recherchen und Interviewanfragen.
  • Er unterstützt Akkreditierungsanfragen als Teil Ihrer Unterlagen.
  • Seine Echtheit lässt sich über den QR-Code prüfen.

Das leistet er nicht

  • Keinen Anspruch auf Zutritt zu Veranstaltungen oder abgesperrten Bereichen.
  • Keinen Anspruch auf Akkreditierung.
  • Keine Rabatte, keine Parkrechte und keine anderen Sonderrechte.

Ob Sie zu einem Termin zugelassen werden, entscheidet immer der Veranstalter.

Das gilt für jeden Presseausweis: Er belegt journalistische Tätigkeit, Sonderrechte begründet er nicht.

Akkreditierung in der Praxis

Eine Akkreditierung ist die Zulassung durch den Veranstalter, bei einem bestimmten Termin als Presse zu arbeiten. Er entscheidet nach eigenen Regeln, und einen Automatismus gibt es nicht.

Üblich ist eine Anfrage innerhalb der gesetzten Frist, in der Sie Ihr Medium und Ihren Auftrag nennen und aktuelle Veröffentlichungen oder Arbeitsproben beilegen; manche Stellen verlangen ein Akkreditiv der Redaktion.

Der Presseausweis kann Ihre Tätigkeit dabei zusätzlich belegen, ersetzt Auftrag oder Veröffentlichungen aber nicht. Erst die Zusage des Veranstalters zählt.

So läuft eine Presseakkreditierung ab

Die Karte: Format, Echtheitsprüfung und Versand

Sie erhalten eine Karte aus PVC im Scheckkartenformat, deren Echtheit sich über einen QR-Code prüfen lässt.

Presseausweis des ÖVFJ, Vorderseite mit Musterdaten

Ausführung

  • PVC-Karte im Scheckkartenformat, 85,60 × 53,98 mm
  • Mit Foto, Namen und Gültigkeitsdatum
  • Personalisiert gedruckt, so wie Sie Ihre Angaben im Antrag eingegeben haben
  • Text auf Deutsch, Englisch und Französisch
  • QR-Code zur Echtheitsprüfung
  • Gültig 12, 24 oder 36 Monate, ohne automatische Verlängerung

Bearbeitung und Versand

  • 14 bis 18 Werktage nach Zahlungseingang
  • Prüfung jedes Antrags vor dem Druck
  • Versand als Brief ohne Sendungsverfolgung
  • Versand im Preis enthalten

Bearbeitung und Versand

So funktioniert die Echtheitsprüfung

Wer Ihren Ausweis prüfen möchte, scannt den QR-Code auf der Karte mit einem Smartphone.

Der Code führt zur Echtheitsprüfung des ÖVFJ; so lässt sich schnell klären, ob der Ausweis vom ÖVFJ stammt.

Das hilft vor allem dann, wenn jemand den Aussteller nicht kennt.

Der Ausweis ist persönlich und nicht übertragbar: Verwenden darf ihn nur die Person, deren Name und Foto er trägt.

Hinweise zur Verwendung

Presseausweise in Österreich

In Österreich gibt es keinen gesetzlich geregelten Presseausweis: Weder das Mediengesetz noch das Journalistengesetz sehen einen vor. Deshalb legt jede ausstellende Stelle ihre Voraussetzungen selbst fest. Diese Arten von Ausstellern behandeln unsere Vergleichsseiten:

  • Kuratorium für Presseausweise: Das Österreichische Kuratorium für Presseausweise wird von mehreren Branchenorganisationen getragen und knüpft seinen Ausweis an ein Einkommen aus journalistischer Arbeit. Presseausweis des Kuratoriums
  • Gewerkschaften: Die Journalistengewerkschaft in der GPA und younion stellen Ausweise im Rahmen einer Mitgliedschaft aus; über younion gibt es in Österreich auch die International Press Card der IFJ. Internationaler Presseausweis
  • Journalistenclub: Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) gibt Presseausweise im Rahmen einer Mitgliedschaft aus und bietet zusätzlich einen Jugendpresseausweis an. ÖJC-Presseausweis
  • Landesinnungen der Berufsfotografie: Die Landesinnungen der Wirtschaftskammer stellen Berufsausweise für Fotografinnen und Fotografen mit aufrechter Gewerbeberechtigung aus. Ausweise für Fotografen
  • Presseausweis des ÖVFJ: Er setzt weder eine Mitgliedschaft noch ein Mindesteinkommen voraus, sondern eine regelmäßige journalistische Tätigkeit ab 18 Jahren. Er ist nicht der Ausweis des Kuratoriums und hat nicht dieselbe Verbreitung. Voraussetzungen des ÖVFJ

Welcher Ausweis zu Ihnen passt, hängt davon ab, wie und für wen Sie arbeiten. Für alle gilt: Ein Presseausweis belegt journalistische Tätigkeit, über Zutritt und Akkreditierung entscheiden Veranstalter und Behörden.

Alle Presseausweise im Vergleich

Ratgeber für Journalistinnen und Journalisten

Praktisches Wissen für die journalistische Arbeit in Österreich – von Bildrechten bis zur Sozialversicherung.

Recht und Praxis

Beruf und Einstieg

Häufige Fragen zum Presseausweis

Wer mindestens 18 Jahre alt ist und regelmäßig journalistisch arbeitet – angestellt, frei oder nebenberuflich. Eine Mitgliedschaft ist nicht nötig.

Sie beantragen den Presseausweis des ÖVFJ online und bezahlen eine einmalige Gebühr. Ausgestellt wird er nur, wenn Sie Ihre journalistische Tätigkeit verbindlich bestätigen und der Antrag die Prüfung vor dem Druck besteht.

Nicht beim Antrag. Sie bestätigen Ihre Tätigkeit verbindlich; Belege wie Veröffentlichungen brauchen Sie nur, wenn es Rückfragen gibt.

Ja, im Antrag laden Sie keine Arbeitsproben, Links oder Redaktionsbestätigungen hoch; an ihre Stelle tritt Ihre verbindliche Bestätigung. Ohne journalistische Tätigkeit gibt es den Ausweis aber nicht, und jeder Antrag wird geprüft. Bei Rückfragen können Belege verlangt werden. Mehr dazu: Presseausweis ohne Nachweis.

95 € für 12 Monate, 150 € für 24 Monate oder 180 € für 36 Monate, jeweils einmalig. Laufende Beiträge oder eine automatische Verlängerung gibt es nicht.

14 bis 18 Werktage nach Zahlungseingang, für Prüfung, Produktion und Versand. Die Karte kommt als Brief ohne Sendungsverfolgung.

Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Der Ausweis belegt Ihre journalistische Tätigkeit und kann Ihre Anfrage unterstützen; über Zutritt und Akkreditierung entscheidet immer der Veranstalter. Rabatte, Parkrechte oder andere Sonderrechte begründet er ebenfalls nicht.

Ja. Sie können ihn auch beantragen, wenn Sie neben einem anderen Beruf regelmäßig journalistisch veröffentlichen. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht.

Ja, wenn ihre Bilder regelmäßig journalistisch veröffentlicht werden, auch nebenberuflich. Hochzeits-, Werbe- oder reine Auftragsfotografie ohne journalistische Veröffentlichung zählt nicht. Ein Gewerbeschein ist für den Presseausweis des ÖVFJ keine Voraussetzung. Mehr dazu: Presseausweis für Fotografen.

Ja, wenn sie regelmäßig journalistische Inhalte veröffentlichen: mit eigener Recherche und redaktionellen Beiträgen, die von Werbung getrennt sind. Für Podcasts und Kanäle auf Instagram oder TikTok gelten dieselben Kriterien. Reichweite allein genügt nicht. Mehr dazu: Presseausweis für Blogger, YouTuber und Podcaster.

Jede ausstellende Stelle legt ihre Voraussetzungen selbst fest. Für den Presseausweis des ÖVFJ brauchen Sie weder eine Mitgliedschaft noch ein Mindesteinkommen aus dem Journalismus; maßgeblich ist eine regelmäßige journalistische Tätigkeit ab 18 Jahren. Er ist nicht der Ausweis des Kuratoriums für Presseausweise und hat nicht dieselbe Verbreitung. Einen Überblick gibt der Vergleich der Presseausweise in Österreich.

Dann erhalten Sie den vollen Betrag zurück. Solange die Produktion Ihrer Karte noch nicht begonnen hat, können Sie den Antrag außerdem stornieren. Antworten auf weitere Fragen finden Sie in unserer Hilfe zum Presseausweis.

Jetzt online beantragen

Storno bis Produktionsbeginn möglich – Erstattung bei Ablehnung

Wenn Sie regelmäßig journalistisch arbeiten, beantragen Sie den Presseausweis des ÖVFJ jetzt online – ab 95 € einmalig, ohne Mitgliedschaft und bei Ablehnung mit voller Erstattung.

Prüfung vor dem Druck – Storno bis Produktionsbeginn möglich