Presseausweis Verwendung: So setzen Sie ihn richtig ein
Der Presseausweis des ÖVFJ belegt Ihre journalistische Tätigkeit – bei Recherche, Terminen und Akkreditierungsanfragen. Sie verwenden ihn nur beruflich, nie für private Vorteile, und er ist nicht übertragbar. Zutritt, Auskunft oder Sonderrechte begründet er nicht; darüber entscheiden Veranstalter, Behörden und Polizei im Einzelfall.
