Presseausweis Verwendung: So setzen Sie ihn richtig ein

Der Presseausweis des ÖVFJ belegt Ihre journalistische Tätigkeit – bei Recherche, Terminen und Akkreditierungsanfragen. Sie verwenden ihn nur beruflich, nie für private Vorteile, und er ist nicht übertragbar. Zutritt, Auskunft oder Sonderrechte begründet er nicht; darüber entscheiden Veranstalter, Behörden und Polizei im Einzelfall.

Presseausweis beantragen

Dafür ist der Ausweis gedacht

Der Presseausweis des ÖVFJ ist ein Arbeitsmittel. Er zeigt auf einen Blick, dass Sie regelmäßig journalistisch tätig sind – hauptberuflich oder nebenberuflich.

Bei Recherche und Terminen

  • Recherche vor Ort: Sie weisen sich bei Interviews und Gesprächen als Journalistin oder Journalist aus.
  • Pressetermine: Bei Pressekonferenzen und Medienterminen belegt der Ausweis, in welcher Rolle Sie da sind.
  • Anfragen an Pressestellen: Er erleichtert die Einordnung Ihrer Anfrage.

Bei Akkreditierungs­anfragen

Viele Veranstalter verlangen einen Nachweis Ihrer Tätigkeit. Der Ausweis kann ein Baustein Ihrer Anfrage sein, ergänzt um Auftrag oder Veröffentlichungen. Die Entscheidung trifft immer der Veranstalter.

Mehr dazu: Ablauf einer Presse­akkreditierung in Österreich.

Nutzungsregeln: was nicht erlaubt ist

Mit dem Antrag akzeptieren Sie diese Regeln. Sie gelten während der gesamten Laufzeit.

Nicht erlaubt

  • jede private Nutzung
  • das Vorzeigen zu privaten Zwecken, etwa für Rabatte oder Eintritt
  • das Auftreten als Presse, wenn Sie selbst an einer Versammlung teilnehmen
  • die Nutzung zum Zweck oder während einer Straftat

Persönlich und an Regeln gebunden

  • Der Ausweis ist nicht übertragbar. Nur die Person, deren Name und Foto er trägt, darf ihn verwenden.
  • Bei Missbrauch verfällt die Gültigkeit des Ausweises.
  • Setzen Sie ihn nur ein, wenn Sie in diesem Moment journalistisch arbeiten.

Was der Ausweis nicht bewirkt

Das gilt für jeden Presseausweis, nicht nur für den des ÖVFJ.

Keine Sonderrechte

Ein Presseausweis belegt Ihre journalistische Tätigkeit. Er begründet keinen Anspruch auf:

  • Zutritt zu Veranstaltungen oder abgesperrten Bereichen
  • Auskunft von Behörden oder Unternehmen
  • eine Akkreditierung
  • Rabatte, Parkrechte oder sonstige Sonderrechte

Veranstalter, Behörden und Polizei entscheiden im Einzelfall.

Nicht der Ausweis des Kuratoriums

Der Presseausweis des ÖVFJ ist nicht der Ausweis des Österreichischen Kuratoriums für Presseausweise. Das Kuratorium vergibt einen eigenen Ausweis nach eigenen Regeln.

Worin sich beide unterscheiden, lesen Sie unter Presseausweis ohne Nachweis und im Überblick zum Kuratoriumsausweis. Was der Ausweis im Alltag tatsächlich leistet, zeigt die Seite Vorteile des Presseausweises.

Richtig verhalten bei Veranstaltern, Behörden und Polizei

Ein ruhiges, klares Auftreten hilft mehr als jeder Ausweis.

Bei Veranstaltern

  • Klären Sie eine Akkreditierung vor dem Termin, nicht erst am Einlass.
  • Das Hausrecht liegt beim Veranstalter. Seine Vorgaben gelten auch für Medien. Für Fotos von Personen gelten zusätzlich die Regeln zum Recht am eigenen Bild.
  • Zeigen Sie den Ausweis vor, wenn Sie danach gefragt werden.

Tipps zur Vorbereitung: Presse­akkreditierung richtig anfragen.

Bei Behörden und Polizei

  • Anweisungen und Absperrungen gelten auch für Medien.
  • Weisen Sie sich auf Nachfrage mit dem Presseausweis und einem Lichtbildausweis wie Personalausweis oder Reisepass aus.
  • Ob Sie einen Bereich betreten dürfen, entscheiden die Einsatzkräfte vor Ort.

Einordnung für den Alltag: was der Presseausweis im Beruf bringt.

Echtheit per QR-Code prüfen

Jeder Presseausweis des ÖVFJ trägt einen QR-Code zur Echtheitsprüfung.

So funktioniert die Prüfung

  • Wer den Ausweis prüfen möchte, scannt den QR-Code mit einem Smartphone.
  • Der Code führt zur Echtheitsprüfung des ÖVFJ.
  • So lässt sich schnell klären, ob der Ausweis vom ÖVFJ stammt.

Die Karte

  • PVC-Karte im Format 85,60 × 53,98 mm
  • personalisiert mit Ihren Angaben – gedruckt so, wie Sie sie eingegeben haben
  • Laufzeit 12, 24 oder 36 Monate, ohne automatische Verlängerung

Wie Ihr Ausweis entsteht: Bearbeitung und Versand des Presseausweises.

Häufige Fragen zur Verwendung

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen.

Nein. Der Ausweis ist ein Arbeitsmittel. Private Nutzung und das Vorzeigen für Rabatte oder Eintritt sind nicht erlaubt.

Nein. Der Presseausweis des ÖVFJ ist nicht übertragbar und gilt nur für die Person, deren Name und Foto er trägt.

Nein. Kein Presseausweis begründet Zutritt, Auskunft oder Akkreditierung. Veranstalter entscheiden im Einzelfall. Mehr dazu unter Presse­akkreditierung in Österreich.

Bei Missbrauch verfällt die Gültigkeit des Ausweises. Das gilt etwa für die Nutzung während einer Straftat oder das Auftreten als Presse bei eigener Teilnahme an einer Versammlung.

Personen ab 18 Jahren, die regelmäßig journalistisch tätig sind, auch nebenberuflich. Die Einzelheiten stehen unter Voraussetzungen für den Presseausweis; Preise und Laufzeiten unter Kosten des Presseausweises.

Nutzen Sie die Seite Hilfe und Kontakt.

Sie arbeiten regelmäßig journalistisch und möchten Ihre Tätigkeit belegen? Dann beantragen Sie den Presseausweis des ÖVFJ online.