Presseausweise in Österreich im Vergleich: Aussteller, Voraussetzungen, Unterschiede

In Österreich gibt es keinen staatlichen Presseausweis. Mehrere Stellen geben Presse- oder Berufsausweise mit eigenen Kriterien aus: das Kuratorium für Presseausweise und seine Trägerverbände, die Gewerkschaft younion, der Österreichische Journalisten Club (ÖJC), die Landesinnungen der Berufsfotografie und der ÖVFJ. Welcher Ausweis passt, hängt davon ab, ob Sie hauptberuflich arbeiten, wie viel Sie mit Journalismus verdienen, ob Sie Mitglied werden möchten und wie alt Sie sind.

Stand: 30.09.2026

Die Aussteller im Überblick

Die Tabelle nennt je Aussteller die Voraussetzung und die Kernzahl zu den Kosten, wie die Aussteller sie selbst angeben. Alle Beträge mit Folgekosten und Laufzeiten stehen unter Presseausweis-Kosten im Vergleich.

Aus­stellerFür wen bzw. Voraus­setzungMitglied­schaft nötigKosten
Kuratorium für Presse­ausweise (Direkt­antrag oder über einen Träger­verband)wesentlicher Teil des Einkommens aus Journalismus, mindestens Ausgleichs­zulagen­richtsatz; mindestens vier Beiträge in sechs Monatennein beim Direkt­antrag; ja über einen Träger­verbanddirekt 50 € Erst­ausstellung und 80 € Jahres­beitrag; über einen Träger­verband dessen Mitglieds­beitrag
Journalisten­gewerkschaft in der GPAMitglieder; Arbeits­bestätigung, bei Freien Einkommens­bestätigung; Ausweis des KuratoriumsjaMitglieds­beitrag 1 % der Brutto­einkünfte aus Journalismus, 10 bis 42,30 € im Monat (Stand 01.01.2026)
Syndikat Foto FilmMitglieder aus Presse­fotografie, Film-, Video- und TV-Reportage und Kamera; Ausweis des Kuratoriumsja79 € Mitglieds­beitrag pro Jahr, einmalig 26 € für Bearbeitung und Druck
younion (Europa-Presse­ausweis und IFJ-Karte)Mitglieder mit bezahltem Beitrag; Europa-Presse­ausweis mit Mindest­einkommen, IFJ-Karte nach Prüfung als tätige Journalistin oder tätiger JournalistjaAusweise für Mitglieder gratis; Mitglieds­beitrag auf der Seite nicht beziffert
Österreichischer Journalisten Club (ÖJC)ordentliche Mitglieder: journalistische Tätigkeit haupt­beruflich oder als ständige Neben­beschäftigung, mit Nachweisja95 € Aufnahme­gebühr und 105 € Jahres­beitrag (2026); eigene Ausweis­gebühr nicht genannt
Landes­innungen Berufs­fotografie der WKOBerufsausweis bzw. „Ausweis Presse­fotografie“ für Gewerbe­inhaber mit aufrechter Gewerbe­berechtigung und ihre Mit­arbeitendenaufrechte Gewerbe­berechtigung in der Landesinnungje nach Bundesland, z. B. 30 € pro Ausweis für 2 Jahre (NÖ), 23 € pro Ausweis (Tirol)
ÖVFJregelmäßige journalistische Tätigkeit, auch neben­beruflich; ab 18 Jahren; keine Einkommens­grenzenein95 € einmalig für 12 Monate, 150 € für 24 Monate, 180 € für 36 Monate

Quellen je Zeile, abgerufen am 30.09.2026: Kuratorium: Kuratorium, Voraussetzungen, Kuratorium, Geschäftsordnung 2025 (PDF); GPA: GPA, Presseausweis; Syndikat Foto Film: Syndikat Foto Film, Mitglied werden; younion: younion, Presseausweis, younion, Antrag Europa-Presseausweis (PDF), IFJ, Press Card Austria; ÖJC: ÖJC, Kosten, ÖJC, Mitglied werden; WKO: WKO NÖ, Berufsausweise, WKO Tirol, Berufsausweise; ÖVFJ: Antragsseite. Die Angaben sind aus unseren Seiten Kuratorium, Internationaler Presseausweis, ÖJC, Kosten und Fotografen übernommen. Beantragt ein Trägerverband den Ausweis für eines seiner Mitglieder, entfallen laut Geschäftsordnung des Kuratoriums dessen Einschreibegebühr und Jahresbeitrag.

Gibt es einen offiziellen Presseausweis in Österreich?

Nein: Weder das Mediengesetz noch das Journalistengesetz sehen einen staatlichen Presseausweis vor, und Bundeskanzleramt wie Parlament schreiben für Akkreditierungen keinen bestimmten Aussteller vor. Den Presseausweis der Branchenverbände stellt das Österreichische Kuratorium für Presseausweise aus, ein Verein, den die Journalistengewerkschaft in der GPA, der VÖZ, der ÖZV und das Syndikat Foto Film tragen. Gesetze, Behördenangaben und Kriterien des Kuratoriums finden Sie auf der Seite Presseausweis des Kuratoriums.

Welcher Ausweis passt zu wem?

Maßgeblich sind die Kriterien der Aussteller. Die Karten ordnen sie nach typischen Situationen.

Hauptberuflich angestellt

Das Kuratorium richtet sich an Journalistinnen und Journalisten, die einen wesentlichen Teil ihres Einkommens aus journalistischer Arbeit beziehen. Den Antrag stellen Sie über einen Trägerverband, dessen Mitglied Sie sind, etwa die Journalistengewerkschaft in der GPA, oder direkt beim Kuratorium. Mit Mitgliedschaft kommen auch younion und der ÖJC in Frage.

Frei, mit wesentlichem Einkommen aus Journalismus

Freie nennt die Geschäftsordnung des Kuratoriums ausdrücklich, wenn das Einkommen aus Journalismus mindestens den Ausgleichszulagenrichtsatz erreicht und in sechs Monaten mindestens vier Beiträge entstanden sind. younion verlangt für den Europa-Presseausweis bei Selbständigen 50 Prozent des Tarifgehalts eines Redakteursaspiranten im ersten Dienstjahr.

Fotografinnen und Fotografen mit Gewerbe

Die Landesinnungen Berufsfotografie stellen Berufsausweise für Gewerbeinhaber mit aufrechter Gewerbeberechtigung aus, in Niederösterreich auch als „Ausweis Pressefotografie“. Beim Kuratorium können Pressefotografinnen und -fotografen laut dessen Website mit oder ohne Gewerbeschein beantragen; das Syndikat Foto Film ist einer seiner Trägerverbände.

Presseausweis für Fotografen

Nebenberuflich oder ohne Verbandsmitgliedschaft

Der ÖJC nimmt als ordentliche Mitglieder auch Personen auf, die journalistisch als ständige Nebenbeschäftigung tätig sind. Ohne Mitgliedschaft gibt es den Direktantrag beim Kuratorium, dort gelten die Einkommenskriterien. Ohne Mitgliedschaft und ohne Einkommensgrenze gibt es den Presseausweis des ÖVFJ für regelmäßig journalistisch Tätige ab 18 Jahren.

Presseausweis nebenberuflich

Unter 18 Jahren

Der ÖJC bietet einen Jugendpresseausweis für 14- bis 25-Jährige an, die regelmäßig ein Jugendmedium gestalten: 15 € je Schul- oder Studienjahr. younion nennt einen Jugend-Presseausweis für Jugendliche bei Jugend- oder Schülerzeitungen. Den Presseausweis des ÖVFJ gibt es erst ab 18 Jahren.

Wichtig: Der Presseausweis des ÖVFJ ist nicht der Ausweis des Kuratoriums und hat nicht dieselbe Verbreitung. Für ihn wie für jeden anderen Presseausweis gilt: Er belegt journalistische Tätigkeit, begründet aber keinen Zutritt, keine Auskunft, keine Akkreditierung, keine Rabatte und keine Sonderrechte. Veranstalter und Behörden entscheiden im Einzelfall. Wie eine Anfrage bei Veranstaltern abläuft, zeigt die Seite Presseakkreditierung Schritt für Schritt.

Die Aussteller im Detail

Zu jedem Thema gibt es eine eigene Seite mit allen Quellen.

Kuratorium für Presseausweise

Träger, Voraussetzungen der Geschäftsordnung, Kosten beim Direktantrag und über die Verbände.

Presseausweis des Kuratoriums

ÖJC

Mitgliedskategorien, Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag, Jugendpresseausweis des Österreichischen Journalisten Clubs.

ÖJC-Presseausweis

Internationaler Presseausweis

Die IFJ-Karte über younion, was „international“ bedeutet und was im Ausland zählt.

Internationaler Presseausweis

Kosten im Vergleich

Alle Beträge der Aussteller mit Kosten im ersten Jahr, in Folgejahren und Laufzeit.

Kosten aller Aussteller

Presseausweis für Fotografen

Syndikat Foto Film, Berufsausweise der Landesinnungen und die Frage nach dem Gewerbeschein.

Presseausweis für Fotografen

Häufige Fragen zum Presseausweis-Vergleich

Nein. Kein Gesetz sieht einen staatlichen Presseausweis vor. Alle Ausweise stammen von Vereinen, Gewerkschaften, Clubs oder Kammerorganisationen, die ihre Kriterien selbst festlegen.

Den Ausweis des Kuratoriums über einen Direktantrag, mit Einkommenskriterien und laufendem Jahresbeitrag, und den Presseausweis des ÖVFJ, ohne Einkommensgrenze. GPA, Syndikat Foto Film, younion und ÖJC geben ihre Ausweise an Mitglieder aus.

Das hängt vom Aussteller ab. Der ÖJC nennt die ständige Nebenbeschäftigung, younion ein Mindesteinkommen auch für nebenberuflich ständig Mitarbeitende. Beim ÖVFJ genügt eine regelmäßige journalistische Tätigkeit, auch nebenberuflich.

Gemeint ist meist die International Press Card der IFJ. In Österreich gibt sie laut IFJ die Gewerkschaft younion an ihre Mitglieder aus; sie gilt zwei Jahre ab Ausstellung.

Den Presseausweis des ÖVFJ ab 18 Jahren. Für Jüngere bietet der ÖJC einen Jugendpresseausweis ab 14 Jahren an, younion einen Jugend-Presseausweis für Jugend- und Schülerzeitungen.

Er belegt journalistische Tätigkeit. Zutritt, Auskunft, Akkreditierung, Rabatte oder Sonderrechte begründet kein Presseausweis; darüber entscheiden Veranstalter und Behörden im Einzelfall. Die Regeln für den Presseausweis des ÖVFJ: Verwendung des ÖVFJ-Presseausweises.