Was Fotografinnen und Fotografen melden
- Berufsgruppe 2 meldet Nettohonorare oder Einzelbilder in Zeitungen, Magazinen und auf Webseiten, außerdem Veröffentlichungen im Fernsehen und in Büchern.
- Einzelbilder: höchstens 200 pro Kalenderjahr. Online zählt ein Bild, wenn es im Nutzungsjahr mindestens sechs Monate auf einer Webseite mit der Endung „.at“ oder für den österreichischen Markt stand.
- Honorare werden bis 50.000 € pro Jahr berücksichtigt.
- Meldefrist: 30. April des Folgejahres für Österreich, 31. Jänner des Folgejahres für das Ausland – für 2026 also 30. April 2027 bzw. 31. Jänner 2027.
- Bücher sind nur bei Meldung im Folgejahr des Erscheinens fünf Jahre lang auszahlungswirksam.
- Gemeldet wird im Bildrecht Portal (member.bildrecht.at).
Die Bildrecht verteilt unter anderem Reprografie- und Speichermedienvergütung, Kabelvergütung und Bibliothekstantieme; der Wahrnehmungsvertrag der Berufsgruppe 2 nennt zusätzlich Schulbuchvergütung, digitale Nutzungen in Bildungseinrichtungen und eine Vergütung für Online-Nutzungen in Presseveröffentlichungen. Laut Transparenzbericht 2024 nahm sie 6,88 Mio. € aus der Wahrnehmung von Rechten ein, davon 2,46 Mio. € aus der Reprografie, und schüttete bis zum Bilanzstichtag 4,83 Mio. € aus. Was ein Presseausweis im Bildjournalismus leistet, lesen Sie unter Presseausweis für Fotografen.