Bildrechte in Österreich: Wem ein Foto gehört und was erlaubt ist
Die Bildrechte an einem Foto hat grundsätzlich, wer es aufgenommen hat: als Urheberin oder Urheber eines Lichtbildwerks, geschützt bis 70 Jahre nach dem Tod, oder als Herstellerin oder Hersteller eines einfachen Lichtbilds, geschützt 50 Jahre ab Aufnahme oder Veröffentlichung (§ 60 UrhG, § 74 UrhG). Fremde Bilder dürfen Sie nur mit Erlaubnis oder im gesetzlich geregelten Rahmen der freien Werknutzungen verwenden, auch wenn sie frei im Internet stehen und keinen ©-Vermerk tragen (oesterreich.gv.at).
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Stand: 01.10.2026 · Keine Rechtsberatung
