ÖJC-Presseausweis: Voraus­setzungen, Kosten und Mitgliedschaft

Den ÖJC-Presseausweis gibt der Österreichische Journalisten Club an seine ordentlichen Mitglieder aus: an Personen, die journalistisch hauptberuflich oder als ständige Neben­beschäftigung tätig sind. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Für 2026 nennt der ÖJC eine einmalige Aufnahmegebühr von 95 € und einen Jahresbeitrag von 105 €; eine eigene Gebühr für den Ausweis nennt die Kostenseite nicht.

Alle Angaben stammen von oejc.at und presseausweis.or.at, Stand 30.09.2026.

Unterschied zum Presseausweis des ÖVFJ Kosten beim ÖJC

Auf einen Blick

  • Aussteller: Österreichischer Journalisten Club (ÖJC), Wien
  • Rechtsform: Verein laut Impressum, ZVR 874423136
  • Voraussetzung: journalistische Tätigkeit hauptberuflich oder als ständige Neben­beschäftigung, mit Nachweis
  • Mitgliedschaft: ja, als ordentliches Mitglied; Aufnahme durch den Vorstand
  • Kosten 2026: 95 € Aufnahmegebühr einmalig, 105 € Jahresbeitrag
  • Gültigkeit: auf den geprüften Seiten nicht angegeben; der Beitrag gilt je Kalenderjahr

Wer ist der ÖJC?

Der Österreichische Journalisten Club ist laut Impressum ein Verein mit Sitz in Wien, Blutgasse 3.

  • Gründung: laut eigener Darstellung 1977, gegründet von Wolf in der Maur und Günther Nenning.
  • Zweck: Laut Impressum ist der ÖJC ein gemeinnütziger, parteiunabhängiger Serviceclub für Journalisten, der den österreichischen Journalismus sowie die journalistische Aus-, Fort- und Weiterbildung fördert.
  • Tätigkeiten: Veranstaltungen, Seminare und Pressekonferenzen sowie die Vergabe mehrerer Journalistenpreise.
  • Ausweise: einen Presseausweis für ordentliche Mitglieder, einen Mitgliedsausweis für Senioren- und außerordentliche Mitglieder, einen Jugendpresseausweis und einen Sonderausweis für Kriegs- und Krisengebiete.
  • Presseausweis 2026: Laut ÖJC wurde er optisch und inhaltlich überarbeitet und trägt einen QR-Code, der eine Seite mit Foto und Daten der Person öffnet; dazu gibt es einen digitalen Presseausweis als PDF.

Quellen: ÖJC, Impressum, ÖJC, Wir über uns, ÖJC, Presseausweis 2026, ÖJC, Mitgliederausweise, abgerufen am 30.09.2026.

Voraussetzungen und Mitgliedskategorien

Den Presseausweis gibt es beim ÖJC für ordentliche Mitglieder. Die Kategorien laut ÖJC:

mit Presseausweis

Ordentliche Mitglieder

  • journalistische, programmgestaltende oder kreative Medientätigkeit in TV, Radio, Print oder Online, hauptberuflich oder als ständige Neben­beschäftigung
  • Mitarbeitende von Medien, wenn ihre Tätigkeit zu mehr als der Hälfte journalistisch ist
  • Fachbuchautorinnen und -autoren, deren Bücher journalistischen Kriterien entsprechen
  • freie Journalistinnen und Journalisten sowie Bloggerinnen und Blogger, die regelmäßig journalistische Inhalte online oder in sozialen Medien veröffentlichen

Unterlagen: Redaktions­bestätigung oder aktueller Nachweis der Tätigkeit, aus dem die Urheberschaft hervorgeht; Kopie von Reisepass oder Personalausweis; Passfoto mit mindestens 300 × 375 Pixel.

Weitere Mitgliedskategorien

  • Seniorenmitglieder: seit mindestens fünf Jahren ordentliche Mitglieder, früher journalistisch tätig, jetzt in Pension
  • Außerordentliche Mitglieder: etwa früher journalistisch Tätige, Mitarbeitende aus Pressestellen und PR, Influencerinnen und Influencer oder Personen, die an den Aktivitäten des Clubs interessiert sind
  • Jugendmitglieder: Schülerinnen, Schüler und Studierende zwischen 14 und 25 Jahren, jeweils für ein Schul- oder Studienjahr
  • Fördernde Mitglieder: natürliche oder juristische Personen, die den Verein materiell oder ideell unterstützen

Senioren- und außerordentliche Mitglieder erhalten laut ÖJC einen Mitgliedsausweis, Jugendmitglieder den Jugendpresseausweis.

Ein Mindestalter für ordentliche Mitglieder nennt die Seite nicht. Ein Austritt ist laut ÖJC jederzeit schriftlich möglich, auch per E-Mail, und wird mit Ablauf des Kalenderjahres wirksam.

Quellen: ÖJC, Mitglied werden, ÖJC, Mitgliederausweise, abgerufen am 30.09.2026.

Was der ÖJC-Presseausweis kostet

Der ÖJC rechnet die Mitgliedschaft je Kalenderjahr ab. Im ersten Jahr ergeben die genannten Beträge für ordentliche Mitglieder zusammen 200 €, in den Folgejahren 105 € (Stand 2026).

PostenBetrag 2026Hinweis laut ÖJC
Aufnahme­gebühr95 € einmaligkann entfallen, wenn die Person früher bereits ÖJC-Mitglied war
Jahres­beitrag Mitglieder im Inland und Ausland105 €jährlich zu bezahlen, es gilt das Kalender­jahr
Jahres­beitrag Senioren- und außerordentliche Mitgliederje 105 €jährlich, Kalender­jahr
Jahres­beitrag Ehrenmitglieder52,50 €jährlich, Kalender­jahr
Jugendmitglieder15 €je Schul- oder Studien­jahr
Eigene Gebühr für den Presse­ausweisnicht genanntauf der Kostenseite keine Angabe

Die Beitragsrechnungen für 2026 verschickt der ÖJC laut Kostenseite laufend per E-Mail. Quellen: ÖJC, Kosten der Mitgliedschaft, abgerufen am 30.09.2026.

Presseausweis-Kosten aller Aussteller im Vergleich

Antrag in Schritten

So beschreibt der ÖJC den Weg zur Mitgliedschaft, mit der der Presseausweis verbunden ist.

1

Aufnahmeantrag online stellen

Den Antrag stellen Sie über das Online-Formular, das die Seite „Mitglied werden“ verlinkt.

2

Unterlagen senden

Nach der Antragstellung schicken Sie Tätigkeitsnachweis, Ausweiskopie und Passfoto per E-Mail an office@oejc.at.

3

Aufnahme abwarten

Über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entscheidet laut ÖJC der Vorstand.

4

Beitrag bezahlen

Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag stellt der ÖJC in Rechnung. Wann und wie der Ausweis zugestellt wird, nennen die geprüften Seiten nicht.

Quellen: ÖJC, Mitglied werden, ÖJC, Kosten der Mitgliedschaft, abgerufen am 30.09.2026.

Jugendpresseausweis des ÖJC

Für junge Menschen, die ein Jugendmedium gestalten, hat der ÖJC einen eigenen Ausweis.

  • Für: Schülerinnen, Schüler und Studierende zwischen 14 und 25 Jahren, die regelmäßig ein Jugendmedium gestalten, etwa eine Schülerzeitung, ein Online-Medium, einen Blog oder Videos.
  • Kosten: 15 € je Schul- oder Studienjahr.
  • Gültigkeit: jeweils vom 1. September bis 31. August des Folgejahres; auf Antrag verlängerbar.
  • Unterlagen: Redaktions­bestätigung des Mediums oder Links zu aktuellen Beiträgen, PDF der Lichtbildseite von Reisepass, EDU-Card oder Studierendenausweis sowie ein digitales Passfoto.

Den Presseausweis des ÖVFJ gibt es erst ab 18 Jahren.

Quellen: ÖJC, Jugendpresseausweis, abgerufen am 30.09.2026.

ÖJC und Kuratorium für Presseausweise

Das Österreichische Kuratorium für Presseausweise nennt als Träger die Journalisten­gewerkschaft in der GPA, den Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), den Österreichischen Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV) und das Syndikat Foto Film; als ordentliches Mitglied kommt der Verband katholischer Publizistinnen und Publizisten dazu. Der ÖJC ist weder auf der Startseite noch in den Statuten des Kuratoriums genannt.

Nach diesen Quellen ist der ÖJC-Presseausweis ein eigener Ausweis des Clubs und nicht der Presseausweis des Kuratoriums.

Quellen: Kuratorium für Presseausweise, Startseite, Kuratorium für Presseausweise, Statuten, abgerufen am 30.09.2026.

Presseausweis des Kuratoriums im Detail

Welche Vorteile der ÖJC nennt

Auf seiner Seite „Vorteile für ÖJC-Mitglieder“ führt der ÖJC unter anderem an:

  • Ausweise: zum internationalen ÖJC-Presseausweis freien Eintritt in zahlreiche Museen weltweit und eine Basis für Presseakkreditierungen bei Messen und Veranstaltungen; dazu den Jugendpresseausweis und einen Sonderausweis für Kriegs- und Krisengebiete über das Heerespersonalamt des Bundesheeres.
  • Beratung: eine kostenlose rechtliche Erstberatung durch einen Vertrauensanwalt zu Urheberrecht, Leistungsschutzrecht und Medienrecht.
  • Versicherungen und Partnerangebote: unter anderem Medienhaftpflicht und Rechtsschutz zu Sonderkonditionen sowie Konditionen etwa bei Mobilfunk und Mietwagen.
  • Veranstaltungen: Mit dem Mitgliedsausweis erhalten Mitglieder laut ÖJC Zutritt zu allen Veranstaltungen des ÖJC.

Das sind Angaben des ÖJC zu seiner Mitgliedschaft. Ob ein Museum, eine Messe oder ein Veranstalter einen Presseausweis berücksichtigt, entscheidet jeweils diese Stelle. Der Presseausweis des ÖVFJ ist mit keiner dieser Leistungen verbunden: Er belegt journalistische Tätigkeit, mehr nicht. Was Presseausweise im Ausland leisten, zeigt die Seite Internationaler Presseausweis im Vergleich.

Quellen: ÖJC, Vorteile für Mitglieder, ÖJC, Mitgliederausweise, abgerufen am 30.09.2026.

Unterschied zum Presseausweis des ÖVFJ

Zwei eigenständige Ausweise mit eigenen Kriterien.

MerkmalÖJCPresse­ausweis des ÖVFJ
AusstellerÖsterreichischer Journalisten Club (Verein), WienÖVFJ, Antrag über presseausweis-beantragen.at
Voraus­setzungordentliche Mitglied­schaft: journalistische Tätigkeit haupt­beruflich oder als ständige Neben­beschäftigung, mit Nachweisregelmäßige journalistische Tätigkeit, auch neben­beruflich; ab 18 Jahren; Bestätigung im Antrag
Mitglied­schaftja Aufnahme durch den Vorstandnein
Kosten im ersten Jahr95 € Aufnahme­gebühr und 105 € Jahres­beitrag (2026)95 € einmalig für 12 Monate, 150 € für 24 Monate, 180 € für 36 Monate
Kosten in Folgejahren105 € Jahres­beitrag (Stand 2026)keine; nach Ablauf neuer Antrag
LaufzeitMitglied­schaft je Kalender­jahr; Gültigkeit des Ausweises nicht angegeben12, 24 oder 36 Monate

Angaben zum ÖJC laut ÖJC, Mitglied werden, ÖJC, Kosten der Mitgliedschaft, abgerufen am 30.09.2026; Angaben zum ÖVFJ laut Antragsseite. Auch für den Presseausweis des ÖVFJ gilt: Er belegt journalistische Tätigkeit; Veranstalter und Behörden entscheiden im Einzelfall.

Alle Presseausweise in Österreich im Vergleich · Kosten des Presseausweises des ÖVFJ · Voraussetzungen für den ÖVFJ-Presseausweis

Häufige Fragen zum ÖJC-Presseausweis

Ja. Den Presseausweis erhalten laut ÖJC ordentliche Mitglieder. Über ihre Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Für 2026 nennt der ÖJC eine einmalige Aufnahmegebühr von 95 € und einen Jahresbeitrag von 105 €. Eine eigene Gebühr für den Ausweis ist auf der Kostenseite nicht angegeben.

Ordentliche Mitglieder können laut ÖJC journalistisch hauptberuflich oder als ständige Neben­beschäftigung tätig sein. Verlangt wird eine Redaktions­bestätigung oder ein aktueller Nachweis der Tätigkeit.

Nein. Das Kuratorium für Presseausweise nennt den ÖJC weder auf seiner Startseite noch in seinen Statuten.

Ja, den Jugendpresseausweis für 14- bis 25-Jährige, die ein Jugendmedium gestalten. Er kostet 15 € je Schul- oder Studienjahr und gilt jeweils vom 1. September bis 31. August.

Laut ÖJC schriftlich, auch per E-Mail. Der Austritt wird mit Ablauf des Kalenderjahres wirksam.

Er setzt keine Mitgliedschaft voraus, steht regelmäßig journalistisch Tätigen ab 18 Jahren offen, auch nebenberuflich, und kostet 95 € einmalig für 12 Monate. Wie jeder Presseausweis belegt er journalistische Tätigkeit; über Zutritt und Akkreditierung entscheiden Veranstalter und Behörden.