Die Werte sind kollektivvertragliche Mindestgehälter, brutto pro Monat. Für Tages- und Wochenzeitungen stammen sie aus der Tariftabelle, die seit 1. Juni 2026 gilt (VÖZ: Punktation und Tariftabelle 2026).
Bis 31. Mai 2026 lag das Tarifgehalt im ersten Redakteursjahr dort bei 3.366 Euro brutto im Monat (Punktation 2025).
Die Werte für Zeitschriften und Fachmedien gelten seit 1. Jänner 2026 (ÖZV: Tarifvertrag 2026).
Die Ausbildungszeit als Aspirant dauert bei Tages- und Wochenzeitungen seit der Reform 2024 höchstens zwölf Monate (Abschlussdokument 2024).
Bei Zeitschriften und Fachmedien sind Aspiranten spätestens nach drei Jahren als Redakteure einzustellen (KV § 6).
Das AMS-Berufslexikon führt „JournalistIn“ zweimal. Für den Eintrag mit Ausbildungsform Uni/FH/PH nennt es als Einstiegsgehalt laut KV 2.620 bis 3.370 Euro brutto im Monat, Stand 2025 (AMS-Berufslexikon: JournalistIn, Uni/FH/PH).
Für den Eintrag mit Ausbildungsform Kurz-/Spezialausbildung nennt es 2.430 bis 3.190 Euro brutto im Monat, ebenfalls Stand 2025. Beide Spannen beziehen sich laut AMS auf ein Berufsbündel (AMS-Berufslexikon: JournalistIn, Kurz-/Spezialausbildung).