Journalist Gehalt in Österreich: Kollektivvertrag, Einstieg und Honorare für Freie

Das Einstiegsgehalt für Redakteure beträgt bei Tages- und Wochenzeitungen 3.457 Euro brutto im Monat (ab 1. Juni 2026), bei Zeitschriften und Fachmedien 2.687 Euro (ab 1. Jänner 2026). Ständige Freie erhalten Mindesthonorare, etwa 56,80 Euro je 1.000 Anschläge bei Zeitungen (ab 1.6.2026). Alle Werte sind kollektivvertragliche Mindestbeträge.

Stand: 30.09.2026

Welcher Kollektivvertrag für Journalisten gilt

Für angestellte Journalistinnen und Journalisten bei Zeitungen einerseits und Zeitschriften andererseits gelten unterschiedliche Kollektivverträge. Welcher gilt, hängt vom Medium ab.

Tages- und Wochenzeitungen, Online

Vertragsparteien sind der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Gewerkschaft GPA. Erfasst sind Betriebe, die Tages- und Wochenzeitungen sowie redaktionelle digitale Angebote produzieren (KV, Stand 2023).

Die Tarifgehälter steigen ab 1. Juni 2026 um 2,7 Prozent, die Laufzeit beträgt zwölf Monate bis 31. Mai 2027 (GPA, 16.04.2026).

Die Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden pro Woche (KV § 12).

Zeitschriften und Fachmedien

Vertragsparteien sind der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV) und die Gewerkschaft GPA (KV Zeitschriften und Fachmedien 2026).

Die Mindestgehälter stiegen mit 1. Jänner 2026 um 2,5 Prozent, die Honorare für ständige freie Mitarbeiter ebenfalls um 2,5 Prozent (GPA, Abschluss vom 02.12.2025).

Die Normalarbeitszeit beträgt 37 Stunden pro Woche (KV § 9).

Einstiegsgehalt: Aspiranten und erste Berufsjahre

Für den Berufseinstieg sehen beide Kollektivverträge eine Zeit als Redaktionsaspirantin oder Redaktionsaspirant mit eigenen Gehaltsstufen vor.

Stufe (brutto pro Monat)Tages- und Wochenzeitungen
gültig ab 01.06.2026
Zeitschriften und Fachmedien
gültig ab 01.01.2026
Praktikum1.098,00 €–
Aspirant, 1. Jahr3.177,00 €2.495,00 €
Aspirant, 2. Jahr–2.554,00 €
Aspirant, 3. Jahr–2.619,00 €
Redakteur, 1. Jahr3.457,00 €2.687,00 €
Redakteur, 2. Jahr3.596,00 €2.687,00 €
Redakteur, Regelstufe3.911,00 €–

Die Werte sind kollektivvertragliche Mindestgehälter, brutto pro Monat. Für Tages- und Wochenzeitungen stammen sie aus der Tariftabelle, die seit 1. Juni 2026 gilt (VÖZ: Punktation und Tariftabelle 2026).

Bis 31. Mai 2026 lag das Tarifgehalt im ersten Redakteursjahr dort bei 3.366 Euro brutto im Monat (Punktation 2025).

Die Werte für Zeitschriften und Fachmedien gelten seit 1. Jänner 2026 (ÖZV: Tarifvertrag 2026).

Die Ausbildungszeit als Aspirant dauert bei Tages- und Wochenzeitungen seit der Reform 2024 höchstens zwölf Monate (Abschlussdokument 2024).

Bei Zeitschriften und Fachmedien sind Aspiranten spätestens nach drei Jahren als Redakteure einzustellen (KV § 6).

Das AMS-Berufslexikon führt „JournalistIn“ zweimal. Für den Eintrag mit Ausbildungsform Uni/FH/PH nennt es als Einstiegsgehalt laut KV 2.620 bis 3.370 Euro brutto im Monat, Stand 2025 (AMS-Berufslexikon: JournalistIn, Uni/FH/PH).

Für den Eintrag mit Ausbildungsform Kurz-/Spezialausbildung nennt es 2.430 bis 3.190 Euro brutto im Monat, ebenfalls Stand 2025. Beide Spannen beziehen sich laut AMS auf ein Berufsbündel (AMS-Berufslexikon: JournalistIn, Kurz-/Spezialausbildung).

Vorrückungen und Sonderzahlungen

Mit den Berufsjahren steigt das Mindestgehalt. Bei Zeitschriften und Fachmedien ist das in Fünf-Jahres-Stufen geregelt.

BerufsjahrRedakteure, Zeichner, Fotografen, LayouterRedaktionsassistenten
1.–5.2.687,00 €2.477,00 €
6.–10.2.827,00 €2.628,00 €
11.–15.2.949,00 €2.725,00 €
16.–20.3.185,00 €2.884,00 €
21.–25.3.443,00 €3.094,00 €
26.–30.3.731,00 €3.341,00 €
31.–35.4.058,00 €3.632,00 €
36.–40.4.420,00 €3.950,00 €
ab 41.4.815,00 €4.299,00 €

Die Tabelle zeigt die Mindestgehälter bei Zeitschriften und Fachmedien, brutto pro Monat, gültig ab 1. Jänner 2026 (ÖZV: Tarifvertrag 2026).

  • Zeitschriften und Fachmedien: Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss betragen jeweils 150 Prozent des Monatsgehalts (KV §§ 13 und 14).
  • Tages- und Wochenzeitungen: Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld betragen laut KV-Text jeweils 100 Prozent des Monatsgehalts (KV §§ 24 und 25, Stand 2023).
  • Quinquennien: Bei Tages- und Wochenzeitungen steigen die Quinquennienbeträge ab 1. Juni 2026 ebenfalls um 2,7 Prozent (GPA, 16.04.2026).

Freie Journalisten: Honorare nach Gesamtvertrag und KV

Für ständige freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es in beiden Bereichen Mindesthonorare. Sie gelten nur für Freie, die unter die jeweilige Regelung fallen.

LeistungTages- und Wochenzeitungen
ab 01.06.2026
Zeitschriften und Fachmedien
ab 01.01.2026
Text56,80 € je 1.000 Anschläge146,78 € je A4-Textseite (max. 3.700 Anschläge)
Reproduktionsfähiges Foto65,89 €64,31 €
Video, Rohmaterial62,48 €–
Video, bearbeitetes Material106,78 €–
Infrastrukturpauschale294,76 €268,09 € pro Monat

Für Tages- und Wochenzeitungen gilt der Gesamtvertrag für ständige freie Mitarbeiter, der seit 1. Dezember 2014 in Kraft ist (Gesamtvertrag 2014).

Die Sätze in der Tabelle gelten dort seit 1. Juni 2026 (VÖZ: Punktation und Tariftabelle 2026).

Sie liegen um 2,9 Prozent über den bis 31. Mai 2026 geltenden Sätzen, damals etwa 55,20 Euro je 1.000 Anschläge (Punktation 2025).

Bei Zeitschriften und Fachmedien stehen die Honorare im Kollektivvertrag und gelten seit 1. Jänner 2026 (KV Zeitschriften und Fachmedien 2026).

Mehr zum Presseausweis für Freie: Presseausweis für freie Journalistinnen und Journalisten.

Zeilenhonorar, Anschläge, Textseite

Wer nach dem Zeilenhonorar sucht, findet in den österreichischen Regelungen für ständige Freie andere Einheiten.

  • Tages- und Wochenzeitungen: Der Gesamtvertrag setzt das Texthonorar als Euro-Betrag pro 1.000 Anschläge fest (Gesamtvertrag 2014).
  • Zeitschriften und Fachmedien: Der Kollektivvertrag honoriert reine A4-Textseiten mit höchstens 3.700 Anschlägen (KV Zeitschriften und Fachmedien 2026).
  • Bild und Video: Fotos werden je reproduktionsfähigem Bild honoriert, Videos bei Zeitungen je nach Bearbeitungsgrad (VÖZ: Tariftabelle 2026).

Beide Regelungen setzen Mindestsätze für ständige Freie fest.

Freie: Was vom Honorar bleibt

Honorare sind keine Nettobeträge. Sozialversicherung und Einkommensteuer tragen freie Journalistinnen und Journalisten selbst.

Sozialversicherung

Die Wirtschaftskammer nennt Journalisten ausdrücklich als Beispiel für Neue Selbständige, also Personen mit Einkünften aus selbständiger Arbeit (WKO: Neue Selbständige).

Pflichtversichert sind sie, wenn die Einkünfte 2026 über 6.613,20 Euro im Jahr liegen (USP: Neue Selbständige).

  • Pensionsversicherung: 18,50 Prozent der Beitragsgrundlage
  • Krankenversicherung: 6,80 Prozent der Beitragsgrundlage
  • Selbständigenvorsorge: 1,53 Prozent der Beitragsgrundlage
  • Unfallversicherung: 12,95 Euro pro Monat (WKO, Werte 2026)

Einkommensteuer

Einkommen bis 13.539 Euro im Jahr bleibt 2026 steuerfrei. Darüber steigt der Grenzsteuersatz stufenweise von 20 auf bis zu 55 Prozent (USP: Tarifstufen 2026).

Wie viel netto bleibt, hängt vom gesamten Einkommen, von Betriebsausgaben und von weiteren Einkünften ab.

Wer neben einer Anstellung journalistisch arbeitet, findet mehr dazu unter Presseausweis für nebenberufliche Journalisten.

Was Journalisten im Schnitt verdienten: Erhebung 2018/19

Der Journalismus-Report VI von Medienhaus Wien beruht auf einer Gesamterhebung und einer repräsentativen Befragung aus 2018/19.

Diese Werte beschreiben den Stand der Erhebung, nicht die Gehälter 2026.

Hängt das Gehalt am Presseausweis?

Nein. Einstufung und Honorar richten sich nach dem Kollektivvertrag, der Tätigkeit und den Berufsjahren, nicht nach einem Ausweis.

Was zählt

  • die Tätigkeit laut KV-Definition, etwa Redakteur, Aspirant oder technisch-redaktioneller Dienst (KV §§ 6 bis 8)
  • die Berufsjahre bzw. die Stufe im Gehaltsschema
  • bei Freien: ob sie als ständige freie Mitarbeiter unter eine Honorarregelung fallen

Was der Presseausweis leistet

Der Presseausweis des ÖVFJ belegt, dass Sie journalistisch tätig sind. An Einstufung, Gehalt oder Honorar ändert er nichts.

Ob Sie ihn bekommen können, lesen Sie unter Voraussetzungen für den Presseausweis.

Häufige Fragen zum Journalisten-Gehalt

Das Mindestgehalt hängt vom Kollektivvertrag ab: bei Zeitschriften und Fachmedien 2.687 bis 4.815 Euro brutto im Monat für Redakteure, je nach Berufsjahr (ab 01.01.2026), bei Tages- und Wochenzeitungen 3.911 Euro in der Regelstufe (ab 01.06.2026). Details und Quellen: Vorrückungen.

Bei Zeitschriften und Fachmedien 2.687 Euro brutto im Monat (ab 01.01.2026), bei Tages- und Wochenzeitungen 3.457 Euro (ab 01.06.2026). Details und Quellen: Einstiegsgehalt.

Bei Tages- und Wochenzeitungen und deren Online-Angeboten der KV zwischen VÖZ und GPA, bei Zeitschriften und Fachmedien der KV zwischen ÖZV und GPA (GPA).

Neben zwölf Monatsgehältern gibt es Weihnachts- und Urlaubsgeld: bei Zeitschriften je 150 Prozent, bei Tageszeitungen laut KV-Text je 100 Prozent eines Monatsgehalts (ÖZV).

Die österreichischen Regelungen für ständige Freie rechnen nach 1.000 Anschlägen oder nach A4-Textseiten. Mehr: Zeilenhonorar.

Sozialversicherung als Neue Selbständige, wenn die Einkünfte 2026 über 6.613,20 Euro liegen, und Einkommensteuer (USP). Mehr: Was vom Honorar bleibt.

Nein. Der Presseausweis belegt die journalistische Tätigkeit, er ändert nichts an Einstufung oder Honorar.

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Sozialversicherung für freie Journalisten

Wann freie Journalisten als Neue Selbständige bei der SVS versichert sind und was das kostet.

Praktikum und Volontariat im Journalismus

Für Praktikum, Ferialpraktikum und Redakteursaspiranten gelten in Österreich unterschiedliche Regeln.

Journalismus studieren in Österreich

Universität, Fachhochschule oder Lehrgang: So finden Sie den passenden Weg in den Beruf.

Sie arbeiten regelmäßig journalistisch, angestellt, frei oder nebenberuflich? Der Presseausweis des ÖVFJ kostet 95 € einmalig für 12 Monate, ist ohne Mitgliedschaft und ab 18 Jahren erhältlich.

Voraussetzungen für den Presseausweis prüfen

Quellen und Stand 30.09.2026. Gehälter und Honorare sind kollektivvertragliche Mindestbeträge, brutto; Gehälter pro Monat. Quellen, abgerufen am 30.09.2026 (in Klammern der Stichtag der Zahlen): GPA-Meldung vom 16.04.2026: Journalisten-Kollektivvertrag 2026 (Erhöhung ab 01.06.2026) · GPA: Punktation KV 2026 mit Tariftabelle (ab 01.06.2026) · VÖZ: Punktation und Tariftabelle Journalisten 2026 (ab 01.06.2026) · VÖZ: Kollektivvertrag Redakteure (Tarifdokumente) · VÖZ: Journalisten-KV 2025 (ab 01.06.2025) · GPA: Punktation KV 2025 mit Tariftabelle (gültig 01.06.2025–31.05.2026) · GPA: KV Tages- und Wochenzeitungen, Stand 01.06.2023 (Rahmenbestimmungen) · VÖZ: Abschlussdokument 2024 (ab 01.06.2024) · VÖZ: Gesamtvertrag ständige freie Mitarbeiter (seit 01.12.2014) · GPA: KV Zeitschriften und Fachmedien 2026 (ab 01.01.2026) · ÖZV: KV Zeitschriften und Fachmedien 2026, unterzeichnet (ab 01.01.2026) · GPA: Gehaltsabschluss 2026 Zeitschriften und Fachmedien (ab 01.01.2026) · AMS-Berufslexikon: JournalistIn (Uni/FH/PH) (Stand 2025) · AMS-Berufslexikon: JournalistIn (Kurz-/Spezialausbildung) (Stand 2025) · Medienhaus Wien: Journalismus-Report VI, Zusammenfassung (Erhebung 2018/19) · USP: Neue Selbständige (Werte 2026) · WKO: Neue Selbständige (Werte 2026) · USP: Einkommensteuer-Tarifstufen (2026). Keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.