Informationsfreiheitsgesetz: So bekommen Journalisten Auskunft von Behörden
Seit 1. September 2025 kann jede Person nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei Verwaltungsorganen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie bei vielen Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung Zugang zu vorhandenen Informationen beantragen – gebührenfrei und bei Behörden grundsätzlich formfrei. Die Stelle muss spätestens binnen vier Wochen antworten, aus besonderen Gründen binnen acht; bei einer Verweigerung führt der Weg über einen Bescheid oder einen Antrag an das Verwaltungsgericht. Einen Presseausweis setzt das Gesetz nicht voraus.
Stand: 30.09.2026
