Presseausweis ohne Nachweis: Ja – aber nicht ohne journalistische Tätigkeit
Für den Presseausweis des ÖVFJ laden Sie keine Arbeitsproben und keine Redaktionsbestätigungen hoch. An die Stelle des Nachweises tritt Ihre verbindliche Bestätigung im Antrag, dass Sie regelmäßig journalistisch tätig sind. Wer nicht journalistisch arbeitet, bekommt den Ausweis auch ohne Nachweis nicht.

