Presseausweis des Kuratoriums: Gibt es einen offiziellen Presseausweis in Österreich?
Nein – weder das Mediengesetz noch das Journalistengesetz sehen einen staatlichen Presseausweis vor, und Parlament wie Bundeskanzleramt schreiben für Akkreditierungen keinen bestimmten Aussteller vor. Den Presseausweis der Branchenverbände stellt das Österreichische Kuratorium für Presseausweise aus, ein Verein, den Journalistengewerkschaft, VÖZ, ÖZV und Syndikat Foto Film tragen. Er richtet sich an Journalistinnen und Journalisten, die einen wesentlichen Teil ihres Einkommens aus journalistischer Arbeit beziehen.
Alle Angaben stammen aus Primärquellen, Stand 30.09.2026.
Vergleich mit dem Presseausweis des ÖVFJ Voraussetzungen des Kuratoriums
Auf einen Blick
- Aussteller: Österreichisches Kuratorium für Presseausweise, Wien
- Rechtsform: Verein, ZVR 102102822
- Träger: Journalistengewerkschaft in der GPA, VÖZ, ÖZV, Syndikat Foto Film
- Voraussetzung: wesentlicher Teil des Einkommens aus Journalismus, mindestens Ausgleichszulagenrichtsatz
- Kosten direkt: 50 € Erstausstellung, 80 € Jahresbeitrag
- Gültigkeit: nach Zahlung des Jahresbeitrags bis Ende Jänner des Folgejahres
- Antrag: über einen Trägerverband oder direkt beim Kuratorium
