Für Schülerinnen, Schüler und Studierende

Jugend­presse­ausweis in Österreich: wer ihn ausgibt und was ab 18 gilt

Jugendpresseausweise geben in Österreich laut ihren eigenen Seiten der Österreichische Journalisten Club (ÖJC), die Jugendpresse Österreich und die Gewerkschaft younion aus, jeweils nach eigenen Regeln. Wer mindestens 18 Jahre alt ist und regelmäßig journalistisch arbeitet, kann den Presseausweis des ÖVFJ beantragen, auch nebenberuflich und ohne Mitgliedschaft.

Online Antrag (ab 18 Jahren) Voraussetzungen prüfen

Kurzantwort

Ein Jugendpresseausweis ist ein Presseausweis für junge Medienschaffende, etwa aus Schülerzeitung, Jugendmedium, Blog oder Video. In Österreich bieten ihn der ÖJC (14 bis 25 Jahre), die Jugendpresse Österreich (für Mitglieder unter 27 Jahren) und younion an. Den Presseausweis des ÖVFJ können Sie ab 18 Jahren beantragen.

Wer in Österreich Jugend­presse­ausweise ausgibt

Drei Stellen nennen auf ihren eigenen Seiten einen Ausweis für junge Medienschaffende. Alle Angaben sind Angaben dieser Stellen, Stand 01.10.2026.

Österreichischer Journalisten Club (ÖJC)

Der ÖJC bietet den „ÖJC-Jugend-Presseausweis“ für Schülerinnen, Schüler und Studierende zwischen 14 und 25 Jahren an, die regelmäßig ein Jugendmedium gestalten: online, eine Schülerzeitung, einen journalistischen Blog oder Videos. Als Nachweis nennt der ÖJC eine Redaktionsbestätigung oder Links zu aktuellen Online-Beiträgen, dazu die Lichtbildseite des Reisepasses, die EDU-Card oder den Studierendenausweis und ein digitales Passfoto. Der Ausweis kostet laut ÖJC 15 € je Schul- oder Studienjahr und gilt vom 1. September bis 31. August des Folgejahres; er kann auf Antrag verlängert werden. Laut ÖJC sind damit Einladungen zu Veranstaltungen des Clubs und dessen Mitgliedervorteile verbunden.

Jugendpresse Österreich

Die Jugendpresse Österreich beschreibt sich als unabhängiger, jugendeigener Verein. Ihren „Jugend-Presseausweis“ können laut eigener Seite Mitglieder zwischen 14 und 27 Jahren beantragen; die Ausweisordnung sieht in Ausnahmefällen auch Ausweise für Jüngere mit Einverständniserklärung der Eltern vor. Verlangt werden mindestens zwei eigene Veröffentlichungen, die nicht älter als sechs Monate sind, außerdem ein Passfoto und ein Auszug aus dem Zentralen Melderegister. Die Antragsseite nennt 10 € Mitgliedsbeitrag und 5 € Ausweisgebühr je Kalenderjahr; mit dem Ausweis entsteht eine passive Mitgliedschaft. Er gilt bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem er ausgestellt wurde, und trägt auf der Rückseite die European Youth Press Card.

Gewerkschaft younion

Auf ihrer Seite zum Presseausweis schreibt die Gewerkschaft younion, dass sie Jugendlichen, die bei Jugend- oder Schülerzeitungen tätig sind, als besondere Serviceleistung einen Jugendpresseausweis anbietet. Altersgrenzen, Kosten, Gültigkeit und Unterlagen für diesen Ausweis nennt die Seite nicht. Für den regulären Presseausweis setzt younion laut derselben Seite eine bezahlte Mitgliedschaft voraus. Einzelheiten zum Jugendpresseausweis erfahren Interessierte direkt bei der Gewerkschaft.

StelleAlterKostenVoraussetzung
ÖJC, Jugend-Presseausweis14 bis 25 Jahre15 € je Schul- oder StudienjahrSchülerin, Schüler oder Studierende, die regelmäßig ein Jugendmedium gestalten
Jugendpresse Österreich, Jugend-PresseausweisMitglieder ab 14 und unter 27 Jahren; jünger nur ausnahmsweise mit Zustimmung der Eltern10 € Mitgliedsbeitrag und 5 € Ausweisgebühr je Kalenderjahrzwei eigene Veröffentlichungen, nicht älter als sechs Monate; passive Mitgliedschaft
Gewerkschaft younion, Jugendpresseausweisauf der Seite nicht angegebenauf der Seite nicht angegebenTätigkeit bei Jugend- oder Schülerzeitungen

Quellen: ÖJC, Jugendpresseausweis; Jugendpresse Österreich, Allgemeines; Jugendpresse Österreich, Ausweis beantragen; Jugendpresse Österreich, Ausweisordnung; younion, Presseausweis; jeweils abgerufen am 01.10.2026. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der jeweiligen Stelle.

Unter 18: welche Möglichkeiten es gibt

Für Jugendliche unter 18 Jahren nennen die Quellen drei Wege, journalistisch tätig zu sein und diese Tätigkeit zu belegen.

Schülerzeitung

Die Schülerzeitung nennen alle drei Stellen ausdrücklich. Die Jugendpresse Österreich akzeptiert als Nachweis laut Ausweisordnung zum Beispiel zwei gekennzeichnete Artikel in einer Ausgabe oder je einen Artikel in zwei Ausgaben. Außerdem stellt der ÖJC laut eigener Mitteilung vom 8. Juli 2026 Jugendpresseausweise für herausragende journalistische Leistungen zur Verfügung, die auf der Website der Schülerzeitung campus a erscheinen; die Kooperation soll Jugendliche von 10 bis 19 Jahren fördern.

Jugendredaktion und Jugendmedien

Der ÖJC nennt neben der Schülerzeitung Online-Jugendmedien, journalistische Blogs und Videos. Die Jugendpresse Österreich lädt junge Menschen ein, bei ihrem Online-Magazin frischnews zu schreiben, zu fotografieren, zu filmen und zu recherchieren.

Jugendpresseausweis

Ab 14 Jahren kommen der Jugendpresseausweis des ÖJC und jener der Jugendpresse Österreich in Frage, bei der Jugendpresse in Ausnahmefällen auch früher mit Zustimmung der Eltern. Bei Minderjährigen haften laut Ausweisordnung der Jugendpresse die Erziehungsberechtigten.

Wichtig: Den Presseausweis des ÖVFJ können Sie erst ab 18 Jahren beantragen. Bis dahin kommen die Angebote von ÖJC, Jugendpresse Österreich und younion in Frage.

Quellen: ÖJC, Jugendpresseausweis; Jugendpresse Österreich, Ausweisordnung; Jugendpresse Österreich, Aktiv werden; younion, Presseausweis; ÖJC, Kooperation mit Schülerzeitung; jeweils abgerufen am 01.10.2026.

Ab 18, in Ausbildung oder Studium: der Presseausweis des ÖVFJ

Ab 18 Jahren können Sie den Presseausweis des ÖVFJ beantragen. Er steht allen offen, die regelmäßig journalistisch arbeiten, haupt- oder nebenberuflich, ohne Mitgliedschaft.

Für wen er in Frage kommt

  • Studierende, die regelmäßig für eine Studierendenzeitung, ein Online-Medium, ein Radio oder eine Redaktion schreiben, fotografieren oder produzieren.
  • Volontärinnen und Volontäre in Redaktionen.
  • Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, etwa als freie Mitarbeiterin oder freier Mitarbeiter.
  • Nebenberuflich Tätige, die neben Ausbildung, Studium oder Beruf regelmäßig journalistisch veröffentlichen.

Der Ausweis kostet 95 € einmalig für 12 Monate, 150 € für 24 Monate oder 180 € für 36 Monate. Statt Nachweise einzusenden, bestätigen Sie Ihre Tätigkeit im Antrag verbindlich. Jeder Antrag wird vor dem Druck geprüft; bei Ablehnung erhalten Sie den Betrag zurück.

Selbstcheck

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie arbeiten regelmäßig journalistisch, nicht nur einmalig.
  • Ihre Beiträge erscheinen in einem Medium, etwa in Print, online, im Radio, im Video oder in einem Blog.
  • Sie können Ihre Tätigkeit im Antrag verbindlich bestätigen und auf Rückfrage belegen.

Trifft alles zu, können Sie den Presseausweis beantragen, auch neben Ausbildung oder Studium.

Was ein Presseausweis leistet und was nicht

Das gilt für Jugendpresseausweise genauso wie für den Presseausweis des ÖVFJ.

Was er leistet

  • Er belegt, dass Sie journalistisch tätig sind, etwa bei Anfragen, Recherchen oder einem Antrag auf Akkreditierung.
  • Die Jugendpresse Österreich beschreibt ihren Ausweis als Nachweis der journalistischen Arbeit; ein QR-Code zeigt dort, ob er gültig ist.

Was er nicht leistet

  • Kein Presseausweis begründet einen Anspruch auf Zutritt oder Akkreditierung.
  • Er begründet keine Rabatte, Parkrechte oder sonstigen Sonderrechte.
  • Ob ein Ausweis berücksichtigt wird, entscheiden Veranstalter, Behörden und Unternehmen im Einzelfall.

Wege in den Journalismus

Schülerzeitung und Jugendmedium sind ein Anfang. Diese drei Beiträge zeigen, wie es danach weitergehen kann.

Praktikum und Volontariat

Welche Formen von Praktikum es gibt, was bei Pflicht- und Ferialpraktikum gilt und wie die Ausbildung in Redaktionen geregelt ist.

Praktikum im Journalismus

Studium und Lehrgänge

Welche Universitäten, Fachhochschulen und Lehrgänge in Österreich auf den Journalismus vorbereiten.

Journalismus studieren in Österreich

Gehalt und Honorare

Was der Kollektivvertrag zum Einstieg vorsieht und womit freie Journalistinnen und Journalisten rechnen.

Gehalt im Journalismus

Häufige Fragen zum Jugend­presse­ausweis

Das hängt von der ausgebenden Stelle ab. Den Jugendpresseausweis des ÖJC gibt es laut ÖJC ab 14 Jahren, jenen der Jugendpresse Österreich laut deren Seite ebenfalls ab 14, in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Eltern auch früher. Den Presseausweis des ÖVFJ können Sie ab 18 Jahren beantragen.

Alle drei Stellen nennen die Schülerzeitung ausdrücklich: ÖJC und Jugendpresse Österreich stellen dafür einen Jugendpresseausweis aus, younion bietet ihn Jugendlichen an, die bei Jugend- oder Schülerzeitungen tätig sind. Es gelten die Altersgrenzen und Nachweise der jeweiligen Stelle.

Ja. Der ÖJC nennt Studierende zwischen 14 und 25 Jahren ausdrücklich, die Jugendpresse Österreich stellt Ausweise an Mitglieder unter 27 Jahren aus. Den Presseausweis des ÖVFJ können Studierende ab 18 Jahren beantragen, wenn sie regelmäßig journalistisch arbeiten, auch nebenberuflich.

Laut ÖJC 15 € je Schul- oder Studienjahr. Bei der Jugendpresse Österreich sind es laut Antragsseite 10 € Mitgliedsbeitrag und 5 € Ausweisgebühr je Kalenderjahr. Für den Jugendpresseausweis von younion nennt die Seite keinen Preis. Der Presseausweis des ÖVFJ kostet 95 € einmalig für 12 Monate.

Er ist ein Presseausweis der jeweiligen Stelle für junge Medienschaffende. Die Jugendpresse Österreich beschreibt ihren Ausweis als Nachweis der journalistischen Arbeit. Wie bei jedem Presseausweis entscheiden Veranstalter und Behörden selbst, ob sie ihn berücksichtigen; Sonderrechte begründet er nicht.

Nein. Für den Presseausweis des ÖVFJ müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Bis dahin kommen die Jugendpresseausweise von ÖJC, Jugendpresse Österreich oder younion in Frage.

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und arbeiten neben Ausbildung, Studium oder Beruf regelmäßig journalistisch? Der Presseausweis des ÖVFJ: 95 € einmalig für 12 Monate, ohne Mitgliedschaft, auch nebenberuflich.