Fotograf werden in Österreich: Ausbildung, Gewerbe, Einstieg

In die Fotografie führen in Österreich mehrere Wege: die Lehre Berufsfotografie mit 3,5 Jahren, eine Höhere Lehranstalt oder ein Kolleg, ein Studium an einer Kunstuniversität oder Kurse wie ein WIFI-Diplomlehrgang. Berufsfotograf ist seit Ende 2013 ein freies Gewerbe: Für die Selbständigkeit braucht es laut Berufsinformation der Wirtschaftskammer keinen Befähigungsnachweis, sondern eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (BIC.at).

Stand: 01.10.2026 · Keine Rechts-, Steuer- oder Gewerbeberatung

Die Wege im Überblick

Die Ausbildung zur Fotografin oder zum Fotografen ist in Österreich nicht vorgeschrieben. Dauer und Abschluss nennt die Tabelle so, wie Wirtschaftskammer, AMS und Einrichtungen sie angeben; die Reihenfolge ist keine Wertung.

WegDauerAbschlussMehr dazu
Lehre Berufsfotografie3,5 Jahre, rund 80 % im LehrbetriebLehrabschlussprüfungLehre
Höhere Lehranstalt, z. B. die Graphische in Wien5 Jahre nach der 8. SchulstufeReife- und DiplomprüfungSchule und Kolleg
Kolleg, z. B. die Graphische in Wien4 Semester nach der MaturaDiplomprüfung, staatliches DiplomSchule und Kolleg
Studium an einer Kunstuniversität6 Semester (Linz) bzw. 8 Semester (Angewandte Wien)Bachelor of Arts bzw. Mag.art.Studium
WIFI-Diplomlehrgang160 Lehreinheiten (WIFI Wien, Präsenz)Zeugnis und WIFI-DiplomKurse
Selbststudiumindividuellkein formaler AbschlussSelbststudium

Lehre Berufsfotografie

Wer über eine Lehre Berufsfotografin oder Berufsfotograf werden möchte, braucht laut Wirtschaftskammer 3,5 Jahre; seit 1. Mai 2022 gilt die neue Ausbildungsordnung Berufsfotografie (WKO).

Ausgebildet wird dual: rund 80 % der Zeit im Lehrbetrieb, etwa 20 % in der Berufsschule. Voraussetzung ist die erfüllte neunjährige Schulpflicht, um die Lehrstelle bewerben Sie sich bei einem Lehrbetrieb. Nach bestandener Lehrabschlussprüfung dürfen Absolventinnen und Absolventen die Berufsbezeichnung Berufsfotografin bzw. Berufsfotograf tragen. Berufsschulen nennt die Berufsinformation in Linz, in Hall in Tirol und in Wien (BIC.at).

Das Lehrlingseinkommen ist im Fotografengewerbe laut AMS nicht kollektivvertraglich geregelt, sondern wird zwischen Lehrbetrieb und Lehrling vereinbart. Als Richtlinie nennt das AMS die Werte für Angestellte im Fotografengewerbe: 856 € brutto im ersten bis 1.691 € im vierten Lehrjahr, gültig ab 1. Jänner 2026 (AMS-Berufslexikon).

Was die Lehre umfasst

  • Porträt-, Werbe- und Modefotografie
  • Reportagen und Ereignisse für Zeitungen und Zeitschriften
  • Licht, Studio- und Kameratechnik
  • Bildbearbeitung und Filmaufnahmen

Quellen: WKO, AMS-Berufsprofil 2022.

Nach der Lehre

Laut AMS können Berufsfotografinnen und Berufsfotografen zu Studio-, Labor- oder Filialleitungen im Fotohandel aufsteigen oder sich selbständig machen. Die Lehre eröffnet laut Berufsinformation außerdem den Zugang zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungen (AMS, BIC.at).

Schule und Kolleg

Der Besuch von Bundesschulen ist laut Berufsinformation grundsätzlich kostenlos (BIC.at). Ein Beispiel ist die Abteilung Fotografie und audiovisuelle Medien der Graphischen in Wien.

Höhere Lehranstalt (ab 14)

Fünf Jahre, Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Abschluss: Diplomarbeit sowie Reife- und Diplomprüfung; Berufspraktika gehören schon zur Schulzeit (die Graphische).

Aufgenommen wird nach einem Eignungsverfahren mit schriftlichem Kreativitätstest und Mappenpräsentation. Für das Schuljahr 2027/28 ist Anmeldeschluss der 19.12.2026 (Aufnahmeverfahren).

Kolleg (nach der Matura)

Vier Semester in Tagesform mit Ferialpraktikum; Voraussetzung ist die Reifeprüfung oder ein gleichwertiger Abschluss. Abschluss: Diplomarbeit, Diplomprüfung und staatliches Diplom. Schulgeld fällt laut Schule keines an, ein eigener Laptop und eine digitale Spiegelreflexkamera sind Pflicht (die Graphische).

Das Eignungsverfahren mit Kreativitätstest und Mappe ist laut Schule bis 15. Juni möglich (Aufnahmeverfahren).

Weitere Schulformen nennt das AMS, etwa Höhere Lehranstalten und Kollegs für Medientechnik und Medienmanagement mit Fotografie und audiovisuellen Medien oder ein Kolleg für Berufstätige mit dem Schwerpunkt Fineart Photography & MultimediaArt (AMS-Berufslexikon).

Studium

An Kunstuniversitäten ist Fotografie Teil künstlerischer Studien. Die beiden Beispiele setzen eine Zulassungsprüfung voraus.

Universität für angewandte Kunst Wien

Diplomstudium Bildende Kunst mit Fotografie als einem der zentralen künstlerischen Fächer: 8 Semester, 240 ECTS, Abschluss Mag.art., Unterricht auf Deutsch. Für die Bewerbung verweist die Universität auf die Zulassungsprüfung (die Angewandte).

Kunstuniversität Linz

Bachelorstudium Grafik-Design und Fotografie: 6 Semester, 180 ECTS, Bachelor of Arts (Kunstuniversität Linz). Zugelassen wird nach einer Prüfung mit Portfolio, praktischer Arbeit und Gespräch; für 2026/27 lief die Anmeldung vom 18. März bis 8. Juni 2026 (Zulassung).

Wer Fotografie mit Journalismus verbinden möchte, findet Studien und Lehrgänge im Ratgeber Journalismus studieren in Österreich.

Kurse und Selbststudium

Kurse enden mit einem Zeugnis oder Diplom des Anbieters, nicht mit einem Lehrabschluss. Laut AMS bieten in einigen Bundesländern die Landesinnungen und das WIFI Seminare zu Spezialthemen an (AMS).

WIFI Wien: Diplomlehrgang

Die Ausbildung zur Berufsfotografin bzw. zum Berufsfotografen umfasst in Präsenz 160 Lehreinheiten, unter anderem Studiofotografie, Bildbearbeitung, Reportage, Porträt und rechtliche Aspekte; es gibt auch eine Online-Variante. Der Termin vom 6. November 2026 bis 20. Februar 2027 kostet 3.540 €.

Voraussetzung sind gute PC- oder Mac-Kenntnisse und eine eigene Fotoausrüstung. Der Lehrgang endet mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung, Zeugnis und WIFI-Diplom (WIFI Wien).

Selbststudium und Praxis

Für die Pressefotografie hält die Berufsinformation der Wirtschaftskammer fest, dass der Zugang grundsätzlich auch Personen offensteht, die sich die nötigen Fähigkeiten durch Selbstlernen aneignen (BIC.at).

Wer so einsteigt, braucht veröffentlichte Arbeiten: Veranstalter verlangen bei Akkreditierungen typischerweise Angaben zum Medium und Veröffentlichungen, die die bisherige Arbeit zeigen (Presseausweis für Fotografen).

Selbständig als Fotografin oder Fotograf

Berufsfotografinnen und Berufsfotografen arbeiten laut Wirtschaftskammer häufig selbständig (WKO). Was Kammer und Unternehmensserviceportal zu Gewerbe und Anmeldung angeben:

Freies Gewerbe seit 2013

Der Verfassungsgerichtshof hat die Reglementierung des früheren Handwerks Berufsfotograf aufgehoben, kundgemacht am 27. Dezember 2013. Seither haben laut Wirtschaftskammer auch die Berufsfotografen-Verordnung und die Meisterprüfungsordnung keine Rechtsgrundlage mehr (WKO).

Voraussetzungen

  • Eigenberechtigung, also vollendetes 18. Lebensjahr
  • Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder ein Aufenthaltstitel
  • keine Ausschlussgründe, etwa bestimmte Vorstrafen
  • ein Gewerbestandort

Einen Befähigungsnachweis verlangen nur reglementierte Gewerbe (WKO).

Anmeldung

Angemeldet wird bei der Gewerbebehörde des Standorts: Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in Wien je nach Gewerbe das Magistratische Bezirksamt oder die MA 63 – persönlich, schriftlich oder elektronisch. Liegen alle Voraussetzungen und Unterlagen vor, ist die Anmeldung eines freien Gewerbes sofort wirksam (USP).

Zur Bundesinnung Berufsfotografie zählt die Wirtschaftskammer neben der Berufsfotografie unter anderem die Pressefotografie und das Fotodesign sowie Foto- und Bildagenturen (WKO). Als freie Gewerbe nennt die Berufsinformation „Berufsfotograf“ sowie „Pressefotografie und Fotodesign“; der Gewerbeumfang richtet sich nach dem Wortlaut der Anmeldung. Eine selbständige Tätigkeit ist außerdem bei Sozialversicherung und Finanzamt zu melden (BIC.at).

Ob Ihre konkrete Tätigkeit, etwa reine Bildberichterstattung für Redaktionen, eine Gewerbeberechtigung braucht oder als Neue Selbständigkeit gilt, klären verbindlich die Wirtschaftskammer in Ihrem Bundesland oder die Gewerbebehörde. Bei der Gewerbeanmeldung unterstützt die Wirtschaftskammer laut Unternehmensserviceportal kostenlos. Zur Versicherung: SVS und Neue Selbständige.

Schwerpunkt Pressefotografie

Pressefotografinnen und Pressefotografen halten laut Berufsinformation Ereignisse aus Politik, Kultur, Wirtschaft, Gesellschaft und Sport fest; ihre Bilder erscheinen in Zeitungen, Zeitschriften, Onlinemedien oder Büchern (BIC.at).

Was sie tun

Sie porträtieren Personen und dokumentieren Ereignisse, meist gemeinsam mit Journalistinnen und Journalisten und viel unterwegs. Sie arbeiten selbständig oder erhalten ihre Aufträge von Bildagenturen oder Redaktionen. Fotojournalistin oder Fotojournalist zu werden heißt dasselbe: Diese Bezeichnungen sowie Fotoreporterin und Fotoreporter nennt die Berufsinformation als andere Namen für den Beruf (BIC.at).

Wie der Einstieg gelingt

Mögliche Wege sind Aufträge von Lokal- und Regionalredaktionen, die Arbeit für Bildagenturen oder eigene Reportagen, die Sie Redaktionen anbieten oder auf einem eigenen redaktionellen Kanal veröffentlichen. Die APA arbeitet für ihr Fotoservice nach eigenen Angaben mit über 50 österreichweit tätigen Fotografinnen und Fotografen (APA); ihre Karriereseite nennt offene Stellen und Initiativbewerbungen, aber keine eigenen Einstiegswege für die Fotografie (APA Karriere).

Berufsvertretung

Das Syndikat Foto Film, ausgeschrieben Syndikat der Pressephotographen, Pressebildagenturen und Filmreporter Österreichs, wurde 1947 gegründet. Nach eigenen Angaben vertritt es Foto- und Filmjournalistinnen und -journalisten, etwa bei Pressefreiheit, Urheber- und Werknutzungsrechten und Honoraren (Syndikat Foto Film).

Welche Ausweise es gibt

  • Presseausweis des Österreichischen Kuratoriums für Presseausweise: für Fotografinnen und Fotografen über das Syndikat Foto Film, Mitgliedsbeitrag 79 € pro Jahr und einmalig 26 €; direkt beim Kuratorium 50 € Erstausstellung und 80 € Jahresbeitrag.
  • Ausweis Pressefotografie der Landesinnungen Berufsfotografie: für Berufsfotografinnen und Berufsfotografen mit aufrechter Gewerbeberechtigung, in Niederösterreich 30 € pro Ausweis für zwei Jahre, in Tirol 23 € pro Ausweis.
  • Presseausweis des ÖVFJ: ab 18 Jahren bei regelmäßiger journalistischer Tätigkeit, auch nebenberuflich, 95 € für 12 Monate.

Angaben laut der Seite Presseausweis für Fotografen, Stand 30.09.2026. Kein Presseausweis begründet Zutritt oder Akkreditierung: Ob Sie bei einer Veranstaltung fotografieren dürfen, entscheidet der Veranstalter.

Presseausweis für Fotografen Akkreditierung mit Presseausweis Presseausweise im Vergleich

Rechte und Einnahmen

Drei Themen begleiten jede veröffentlichte Aufnahme. Die Details stehen in eigenen Ratgebern.

Recht am eigenen Bild

Für die Veröffentlichung von Personenfotos gilt der Bildnisschutz nach § 78 Urheberrechtsgesetz, für alle, die fotografieren, mit oder ohne Presseausweis. Wem die Rechte am Foto selbst zustehen, erklärt der Ratgeber Bildrechte in Österreich. Mehr zu Personenfotos: Recht am eigenen Bild in Österreich.

Tantiemen

Die Verwertungsgesellschaft Bildrecht verteilt Vergütungen für veröffentlichte Fotos. Der Beitritt ist kostenlos, gemeldet wird bis 30. April des Folgejahres. Mehr: Literar-Mechana und Bildrecht.

Sozialversicherung

Eine selbständige Tätigkeit ist bei der Sozialversicherung zu melden; ob als Gewerbe oder als Neue Selbständigkeit, hängt von der Tätigkeit ab. Mehr: Sozialversicherung für freie Journalisten.

Presseausweis für Fotografinnen und Fotografen

Der Presseausweis des ÖVFJ ist für Personen ab 18 Jahren gedacht, deren Bilder regelmäßig journalistisch veröffentlicht werden, auch nebenberuflich und ohne Gewerbeschein. Er kostet 95 € für 12 Monate, 150 € für 24 und 180 € für 36 Monate, ohne Mitgliedschaft.

Passt

  • Bildberichterstattung für Zeitungen, Magazine und Online-Medien
  • Reportage- und Dokumentarfotografie, die veröffentlicht wird
  • Event- und Sportfotografie für Medien oder redaktionelle Kanäle
  • nebenberufliche Fotografie für Medien, wenn sie regelmäßig ist

Passt nicht

  • Hochzeits- und Porträtfotografie im Kundenauftrag
  • Werbe-, Produkt- und Unternehmensfotografie
  • Auftragsfotografie ohne journalistische Veröffentlichung
  • Hobbyfotografie ohne Veröffentlichung

Wer gemischt arbeitet: Für den Presseausweis zählt nur der journalistische Teil, und der muss regelmäßig sein. Der Ausweis belegt Ihre journalistische Tätigkeit gegenüber Redaktionen, Pressestellen und Veranstaltern. Zutritt, Akkreditierung, Rabatte, Parkrechte oder Sonderrechte begründet er nicht. Jeder Antrag wird geprüft.

Presseausweis für Fotografen Voraussetzungen für den Presseausweis

Häufige Fragen zum Fotograf werden

Vorgeschrieben ist keine: Berufsfotograf ist seit 2013 ein freies Gewerbe ohne Befähigungsnachweis (BIC.at). Für die Pressefotografie nennt die Berufsinformation Lehre, Schule oder Studium als empfehlenswert, der Zugang ist aber auch über Selbstlernen möglich (BIC.at).

3,5 Jahre, rund 80 % davon im Lehrbetrieb und etwa 20 % in der Berufsschule. Sie endet mit der Lehrabschlussprüfung (WKO, BIC.at).

Eine Tätigkeit nach der Gewerbeordnung darf selbständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht erst nach der Anmeldung bei der Gewerbebehörde ausgeübt werden (USP). „Berufsfotograf“ und „Pressefotografie und Fotodesign“ sind freie Gewerbe. Ob das auf Ihre Tätigkeit zutrifft, klären die Wirtschaftskammer oder die Gewerbebehörde. Mehr unter Selbständig als Fotografin oder Fotograf.

Über eine fotografische Ausbildung oder Selbstlernen und veröffentlichte Arbeiten für Redaktionen, Bildagenturen oder einen eigenen redaktionellen Kanal. Pressefotografinnen und Pressefotografen arbeiten laut Berufsinformation selbständig oder im Auftrag von Bildagenturen und Redaktionen (BIC.at). Mehr unter Schwerpunkt Pressefotografie.

Das AMS nennt für Berufsfotografinnen und Berufsfotografen ein Einstiegsgehalt laut Kollektivvertrag von 2.000 € bis 3.370 € brutto im Monat, Stand 2025. Die Angabe bezieht sich laut AMS meist auf ein Berufsbündel (AMS-Berufslexikon).

Den Presseausweis des ÖVFJ können Sie ab 18 Jahren beantragen, wenn Ihre Bilder regelmäßig journalistisch veröffentlicht werden, auch nebenberuflich; jeder Antrag wird geprüft. Reine Hochzeits-, Porträt- oder Werbefotografie im Kundenauftrag ist keine journalistische Tätigkeit. Mehr unter Presseausweis für Fotografinnen und Fotografen.

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Ihre Bilder erscheinen regelmäßig in Medien oder auf einem eigenen redaktionellen Kanal? Der Presseausweis des ÖVFJ belegt Ihre journalistische Tätigkeit, 95 € für 12 Monate, ab 18 Jahren, ohne Mitgliedschaft. Prüfen Sie vorher die Voraussetzungen für den Presseausweis.