Praktikum und Volontariat im Journalismus: Was in Österreich gilt

Der praktische Einstieg in den Journalismus führt in Österreich über Praktikum, Ferial- oder Pflichtpraktikum und die Ausbildung als Redakteursaspirant; bei Tages- und Wochenzeitungen ist ein journalistisches Praktikum laut Kollektivvertrag ein bezahltes, befristetes Dienstverhältnis. Ein Volontariat ist in Österreich dagegen eine unbezahlte Tätigkeit ohne Arbeitsverhältnis. Für den Einzelfall beraten Arbeiterkammer und Gewerkschaft GPA (Kollektivvertrag).

Stand: 30.09.2026 · Keine Rechtsberatung

Drei Begriffe, drei Regelungen

Laut AMS erfolgt der Einstieg in den Journalismus üblicherweise über ein Ferienvolontariat während der Ausbildung; daraus kann sich freie Mitarbeit oder eine Anstellung entwickeln (AMS-Berufslexikon).

Praktikum

Befristet, dient der Ausbildung und ist bei Zeitungen und Zeitschriften im Kollektivvertrag geregelt. Mehr unter Praktikum.

Volontariat

In Österreich eine freiwillige, unbezahlte Tätigkeit ohne Arbeitsverhältnis, anders als in Deutschland. Mehr unter Volontariat.

Redakteursaspirant

Die Ausbildung zur Redakteurin oder zum Redakteur in einem Dienstverhältnis. Mehr unter Redakteursaspirant.

Praktikum, Ferialpraktikum und Redakteursaspirant im Vergleich

Alle Beträge sind Bruttowerte pro Monat und gelten zum jeweils genannten Stichtag.

ArtDauerEntgelt (brutto pro Monat, Stichtag)Grundlage
Journalistisches Praktikum bei Tages- und Wochenzeitungenhöchstens zwei Monate; länger nur, wenn die Studienordnung es vorschreibt1.098,00 € ab 1. Juni 2026 (bis 31. Mai 2026: 1.069,00 €)KV § 7a, Tariftabelle 2026
Journalistisches Praktikum bei Zeitschriften und Fachmedienhöchstens drei Monate pro Kalenderjahr, auch aufgeteilt1.003,00 € ab 1. Jänner 2026KV Zeitschriften § 6a
Ferial- oder Pflichtpraktikum im Rahmen von Schule oder Studiumlaut Lehr- oder Studienplannach Kollektivvertrag, wenn ein Arbeitsverhältnis vorliegt; sonst kein Anspruch daraufArbeiterkammer
Volontariatkeine Angabekein Entgelt; wird Taschengeld gezahlt, entsteht ein ArbeitsverhältnisUnternehmensserviceportal
Redakteursaspirant bei Tages- und Wochenzeitungenhöchstens zwölf Monate (seit 1. Juni 2024)3.177,00 € im 1. Jahr ab 1. Juni 2026 (bis 31. Mai 2026: 3.093,00 €)KV § 7, Tariftabelle 2026
Redakteursaspirant bei Zeitschriften und Fachmedienhöchstens drei Jahre2.495 € / 2.554 € / 2.619 € im 1./2./3. Jahr, ab 1. Jänner 2026KV Zeitschriften § 6

Laut Gewerkschaft GPA stiegen die Tarifgehälter bei Tages- und Wochenzeitungen mit 1. Juni 2025 um 3,1 % und mit 1. Juni 2026 um 2,7 % (Gewerkschaft GPA).

Das journalistische Praktikum

Wie ein Praktikum rechtlich einzuordnen ist, hängt von der Branche, dem Kollektivvertrag und den tatsächlichen Umständen ab.

Tages- und Wochenzeitungen

  • Journalistische Praktika sind befristete Dienstverhältnisse von höchstens zwei Monaten, die der Ausbildung dienen.
  • Mehrere Praktika im selben Medienbetrieb sind nicht zulässig, außer die Studienordnung sieht sie vor.
  • Praktikantinnen und Praktikanten dürfen nicht mehr Aufgaben übernehmen als Redakteursaspiranten.
  • Das Praktikum wird auf eine spätere Aspirantenzeit im selben oder einem verbundenen Unternehmen angerechnet.

Grundlage ist § 7a des Kollektivvertrags; das Entgelt steht in der Tariftabelle (Kollektivvertrag, Fassung ab 1. Juni 2023).

Zeitschriften und Fachmedien

Bei diesen Medien sind journalistische Praktika befristete Dienstverhältnisse von insgesamt höchstens drei Monaten pro Kalenderjahr; eine Aufteilung ist möglich. Längere Praktika sind zulässig, wenn die Studienordnung sie vorschreibt.

Das Entgelt beträgt ab 1. Jänner 2026 monatlich 1.003,00 € brutto (KV Zeitschriften und Fachmedien, § 6a).

Pflichtpraktikum: Ein Pflichtpraktikum im Rahmen von Schule oder Studium ist laut Arbeiterkammer in der Regel ein Arbeitsverhältnis, wenn Merkmale wie Einbindung in Arbeitsabläufe, Weisungsgebundenheit und persönliche Arbeitspflicht überwiegen. Dann bestehen Anspruch auf Entgelt nach Kollektivvertrag, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Sonderzahlungen und Urlaub (Arbeiterkammer).

Rundfunk: Der ORF beschreibt auf seiner Karriereseite journalistische Praktika mit einer Dauer von bis zu vier Monaten für Studierende und Auszubildende; Angaben zur Bezahlung enthält der Beitrag vom 7. November 2023 nicht (ORF-Karriereseite).

Volontariat: in Österreich etwas anderes als in Deutschland

Wer aus Deutschland kommt oder deutsche Ratgeber liest, stößt beim Wort Volontariat auf zwei verschiedene Bedeutungen.

Volontariat in Österreich

Das Volontariat ist eine freiwillige, unentgeltliche Tätigkeit zu Ausbildungszwecken, bei der kein Arbeitsverhältnis besteht. Es gibt keine Pflicht zur Sozialversicherung, eine Unfallversicherung ist aber erforderlich (Unternehmensserviceportal).

Zahlt der Betrieb dennoch Taschengeld, entsteht laut Unternehmensserviceportal ein echtes Arbeitsverhältnis mit Versicherungspflicht. Das AMS-Berufslexikon spricht beim typischen Einstieg in den Journalismus von einem Ferienvolontariat im Zuge der Ausbildung.

Volontariat in Deutschland

In Deutschland bezeichnet das Redaktionsvolontariat ein befristetes Anstellungsverhältnis zur Ausbildung zur Redakteurin oder zum Redakteur; im Tarifvertrag für Zeitschriften dauert es zwei Jahre (Tarifvertrag Redaktionsvolontariat an Zeitschriften).

Das österreichische Gegenstück ist der Redakteursaspirant: Wer zur Vorbereitung und Ausbildung für den Beruf in einem Dienstverhältnis steht, ist laut Kollektivvertrag Redakteursaspirantin oder Redakteursaspirant (Kollektivvertrag, § 7).

Redakteursaspirant: die Ausbildung in der Redaktion

Bei Tages- und Wochenzeitungen beträgt die redaktionsinterne Ausbildungszeit seit 1. Juni 2024 höchstens zwölf Monate. Wird die Person danach als Redakteurin oder Redakteur angestellt, erfolgt die Einstufung im zweiten Redakteursjahr (Punktation 2024).

Die übrigen Regeln stammen aus der Fassung des Kollektivvertrags ab 1. Juni 2023:

  • Vorgesehen ist das Journalisten-Kolleg oder ein gleichwertiges Journalistentraining, unter anderem mit Recherche, Darstellungsformen, Medienrecht und Arbeitsrecht.
  • Die Ausbildungskosten trägt der Dienstgeber; er gewährt dafür bis zu zehn Wochen Freistellung bei weiterlaufendem Entgelt.
  • Praktika im selben Unternehmen werden angerechnet; mindestens sechs Monate Aspirantenzeit bleiben.
  • Jede Aspirantin und jeder Aspirant bekommt eine erfahrene Mentorin oder einen erfahrenen Mentor.
  • Unbegleitete Wochenend- oder Nachtdienste und redaktionelle Letztverantwortung, etwa die Druckfreigabe, sind ausgeschlossen.
  • Wer nicht übernommen wird, muss drei Monate vor Ende der Ausbildungszeit schriftlich informiert werden.

Details stehen in § 7 des Kollektivvertrags (Kollektivvertrag, Fassung ab 1. Juni 2023).

Zeitschriften und Fachmedien: Bei diesen Medien dauert die Ausbildung als Redakteursaspirantin oder Redakteursaspirant höchstens drei Jahre. Das Tarifgehalt ab 1. Jänner 2026 beträgt 2.495 € im ersten, 2.554 € im zweiten und 2.619 € im dritten Jahr, jeweils brutto pro Monat (KV Zeitschriften und Fachmedien, § 6).

Bezahlung und Sozialversicherung

Ob und wie viel bezahlt wird, hängt davon ab, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt und welcher Kollektivvertrag gilt.

Tarifgehälter

Laut Tariftabelle ab 1. Juni 2026 erhalten bei Tages- und Wochenzeitungen Praktikantinnen und Praktikanten 1.098,00 € und Redakteursaspiranten im ersten Jahr 3.177,00 € brutto pro Monat; bis 31. Mai 2026 waren es 1.069,00 € und 3.093,00 € (Punktation 2026, Tariftabelle Seite 3).

Erhöhung 2026

Mit 1. Juni 2026 wurden die Tarifgehälter um 2,7 % erhöht; die Vereinbarung läuft zwölf Monate (Gewerkschaft GPA, Abschluss 2026).

Einstiegsgehalt

Für Journalistinnen und Journalisten nennt das AMS ein Einstiegsgehalt laut Kollektivvertrag von 2.620 bis 3.370 € brutto pro Monat, Stand 2025 (AMS-Berufslexikon).

Sozialversicherung: Bei bezahlten Praktika muss der Betrieb die Person vor Arbeitsbeginn bei der Krankenversicherung anmelden. Wer unbezahlt praktiziert, ist laut Arbeiterkammer über die Unfallversicherung als Schülerin, Schüler oder Studierende bzw. über die Familie abgesichert (Arbeiterkammer).

Darauf sollten Sie vor Praktikumsbeginn achten

Die Arbeiterkammer rät, Tätigkeit, Beginn und Ende, Arbeitszeit und Entlohnung schriftlich zu vereinbaren (AK Wien).

  • Schriftliche Vereinbarung: Aufgaben, Beginn, Ende, Arbeitszeit und Entgelt sind festgehalten.
  • Kollektivvertrag: Sie wissen, welcher Kollektivvertrag gilt, etwa für Tages- und Wochenzeitungen oder für Zeitschriften und Fachmedien.
  • Art des Verhältnisses: Es ist klar, ob es sich um ein Praktikum im Dienstverhältnis, ein Pflichtpraktikum oder ein Volontariat handelt.
  • Entgelt: Der Bruttobetrag pro Monat steht fest und entspricht mindestens dem Kollektivvertrag, sofern einer gilt.
  • Anmeldung: Bei bezahlten Praktika erfolgt die Anmeldung zur Sozialversicherung vor dem ersten Arbeitstag.
  • Arbeitszeiten: Sie notieren Ihre tatsächlichen Arbeitsstunden während des Praktikums.
  • Betreuung: Es gibt eine Ansprechperson in der Redaktion.
  • Anrechnung: Sie fragen nach, ob das Praktikum auf eine spätere Aspirantenzeit angerechnet wird.

Im Zweifel beraten die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft GPA im Einzelfall.

Bekomme ich im Praktikum einen Presseausweis?

Maßgeblich ist regelmäßige journalistische Tätigkeit. Ein einzelnes Praktikum allein begründet das nicht zwingend.

Presseausweis des ÖVFJ

  • ab 18 Jahren,
  • für regelmäßig journalistisch Tätige, auch nebenberuflich,
  • 95 € einmalig für 12 Monate, 150 € für 24 und 180 € für 36 Monate, ohne Mitgliedschaft.

Details: Voraussetzungen für den Presseausweis und Presseausweis bei nebenberuflicher Tätigkeit.

Termine während des Praktikums

Für Veranstaltungen des Bundeskanzleramts genügt statt eines Presseausweises auch ein Akkreditiv des Medienunternehmens, aus dem die persönliche Beauftragung für die Berichterstattung hervorgeht (Bundeskanzleramt).

Kein Presseausweis begründet Zutritt, Auskunft, Akkreditierung, Rabatte oder Sonderrechte; er belegt journalistische Tätigkeit. Wer nach dem Praktikum frei weiterarbeitet, findet Hinweise unter Presseausweis für freie Journalistinnen und Journalisten.

Häufige Fragen zu Praktikum und Volontariat

Bei Tages- und Wochenzeitungen ist ein journalistisches Praktikum laut Kollektivvertrag ein Dienstverhältnis; das Entgelt beträgt ab 1. Juni 2026 monatlich 1.098,00 € brutto (Punktation 2026). Bei Zeitschriften und Fachmedien sind es ab 1. Jänner 2026 monatlich 1.003,00 € brutto.

Bei Tages- und Wochenzeitungen höchstens zwei Monate, bei Zeitschriften und Fachmedien höchstens drei Monate pro Kalenderjahr; längere Praktika sind zulässig, wenn die Studienordnung sie vorschreibt (KV Zeitschriften und Fachmedien).

Ein Volontariat ist in Österreich eine unentgeltliche Tätigkeit zu Ausbildungszwecken ohne Arbeitsverhältnis (Unternehmensserviceportal). Ein journalistisches Praktikum bei Zeitungen ist dagegen ein bezahltes Dienstverhältnis. Mehr unter Volontariat.

Die Ausbildung zur Redakteurin oder zum Redakteur in einem Dienstverhältnis; bei Tages- und Wochenzeitungen seit 1. Juni 2024 höchstens zwölf Monate (Punktation 2024).

In der Fassung ab 1. Juni 2023 sah der Kollektivvertrag vor, dass Praktika im selben oder in einem verbundenen Unternehmen auf die Aspirantenzeit angerechnet werden (Kollektivvertrag, Fassung 2023, §§ 7 und 7a).

Seit 1. Juni 2024 dauert die Aspirantenzeit bei Tages- und Wochenzeitungen höchstens zwölf Monate; ob und wie die Anrechnung weitergilt, sagt die Punktation 2024 nicht ausdrücklich (Punktation GPA/VÖZ vom 2. Juli 2024). Im Einzelfall geben die Gewerkschaft GPA oder die Arbeiterkammer Auskunft.

Maßgeblich ist regelmäßige journalistische Tätigkeit ab 18 Jahren; ein einzelnes Praktikum reicht dafür nicht zwingend aus. Mehr unter Bekomme ich im Praktikum einen Presseausweis?

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Sie veröffentlichen regelmäßig – neben Praktikum, Studium oder Beruf? Der Presseausweis des ÖVFJ kostet 95 € einmalig für 12 Monate und ist ab 18 Jahren erhältlich. Prüfen Sie vorher die Voraussetzungen für den Presseausweis.

Quellen und Stand 30.09.2026. Abgerufen am 30.09.2026: Kollektivvertrag für Redakteure, Redakteursaspiranten und Dienstnehmer des technisch-redaktionellen Dienstes bei Tages- und Wochenzeitungen, Stand ab 1. Juni 2023 (GPA, PDF), §§ 7 und 7a · Punktation GPA/VÖZ vom 2. Juli 2024, mit Wirkung vom 1. Juni 2024 (VÖZ, PDF): Aspirantenzeit höchstens zwölf Monate · Punktation GPA/VÖZ über das Verhandlungsergebnis vom 15. April 2026 mit Tariftabelle gültig ab 1. Juni 2026, Seite 3 (GPA, PDF) · Gewerkschaft GPA: Journalistische Mitarbeiter:innen Tages- und Wochenzeitungen (Übersicht der Abschlüsse 2025 und 2026) · Gewerkschaft GPA: Journalisten-Kollektivvertrag, Gehälter steigen um 2,7 Prozent (16.04.2026, gültig ab 1. Juni 2026) · Kollektivvertrag für journalistische Mitarbeiter/innen bei österreichischen Zeitschriften und Fachmedien, gültig ab 1. Jänner 2026 (ÖZV, PDF), §§ 6 und 6a · Arbeiterkammer: Praktikum · AK Wien: Tipps rund um Praktikum und Ferialjob (17.05.2023) · Unternehmensserviceportal (USP): Ferialpraktika und Sommerjobs (15.05.2025) · AMS-Berufslexikon: JournalistIn (Einstiegsgehalt Stand 2025) · Deutschland: Tarifvertrag über das Redaktionsvolontariat an Zeitschriften (VDZ/DJV, gültig ab 01.10.1990), §§ 2 und 5 · ORF-Karriereseite: Praktikant:in oder Profi? (07.11.2023) · Bundeskanzleramt: Akkreditierung und Anmeldung zu Veranstaltungen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; für den Einzelfall beraten Arbeiterkammer und Gewerkschaft GPA.