Praktikum und Volontariat im Journalismus: Was in Österreich gilt
Der praktische Einstieg in den Journalismus führt in Österreich über Praktikum, Ferial- oder Pflichtpraktikum und die Ausbildung als Redakteursaspirant; bei Tages- und Wochenzeitungen ist ein journalistisches Praktikum laut Kollektivvertrag ein bezahltes, befristetes Dienstverhältnis. Ein Volontariat ist in Österreich dagegen eine unbezahlte Tätigkeit ohne Arbeitsverhältnis. Für den Einzelfall beraten Arbeiterkammer und Gewerkschaft GPA (Kollektivvertrag).
Stand: 30.09.2026 · Keine Rechtsberatung
