Presseausweis nebenberuflich – Flexibler Zugang zu Veranstaltungen

Journalistische Tätigkeit ist nicht nur Vollzeitredakteuren oder hauptberuflichen Reportern vorbehalten. In Österreich arbeiten viele Journalistinnen und Journalisten nebenberuflich, beispielsweise als Blogger, Fotografen oder Kolumnisten in ihrer Freizeit. Auch für diese Medienschaffenden kann ein Presseausweis eine entscheidende Rolle spielen: Er öffnet Türen zu Presseveranstaltungen, erleichtert die Akkreditierung und schafft eine professionelle Außenwirkung gegenüber Veranstaltern, Interviewpartnern und Behörden.


Warum ein Presseausweis auch nebenberuflich Sinn macht

1. Professionelle Legitimation

Gerade wenn Sie “nur” in Teilzeit oder neben Ihrem Hauptjob journalistisch tätig sind, kann es herausfordernd sein, Ihre Rolle als seriöser Medienvertreter zu verdeutlichen. Ein offizieller Presseausweis dient als legitimer Nachweis, dass Sie im Auftrag der Presse handeln – auch wenn es nicht Ihr Haupterwerb ist.

2. Zugang zu Exklusiv-Infos und Veranstaltungen

Österreich bietet ein breites Spektrum an Kultur-, Sport- und Politik-Events, die oft nur für offiziell anerkannte Medienvertreter zugänglich sind. Mit einem Presseausweis lassen sich Akkreditierungen reibungsloser arrangieren, sei es für das Donauinselfest, die Salzburger Festspiele oder eine politische Pressekonferenz. Auch nebenberuflich tätige Journalisten können dadurch professionelle Recherchen betreiben und eindrucksvolle Beiträge veröffentlichen.

3. Mehr Vertrauen bei Interviewpartnern

Ein Presseausweis vermittelt Seriosität. Ob Künstler, Politiker oder PR-Vertreter – Gesprächspartner reagieren oft aufgeschlossener, wenn sie sich sicher sein können, dass sie es mit einem akkreditierten Journalisten zu tun haben. Dadurch ergeben sich häufig tiefere Einblicke und spannendere O-Töne für Ihren Artikel, Blogpost oder Videobeitrag.


Wer gilt als nebenberuflich Tätiger?

Als nebenberuflich tätig gelten Personen, die keine Festanstellung in einer Redaktion haben und nicht den Großteil ihres Einkommens aus journalistischer Arbeit beziehen, aber dennoch regelmäßig publizieren. Dies können zum Beispiel sein:

  • Blogger, die sich auf spezielle Themen fokussieren (z. B. Reise, Kultur, Sport) und kontinuierlich Inhalte veröffentlichen
  • Freiberufliche Fotografen, die an Wochenenden oder nach Feierabend Pressebilder für Magazine oder Online-Portale schießen
  • Podcaster, Vlogger oder YouTuber, die regelmäßig journalistisch aufgearbeitete Beiträge erstellen
  • Reporter auf Projektbasis, die nur zu bestimmten Anlässen aktiv werden, aber dennoch publizistisch wirken

Voraussetzungen für den nebenberuflichen Presseausweis

Auch wenn Sie nicht hauptberuflich im Journalismus tätig sind, können Sie bei uns einen Presseausweis beantragen, sofern Sie:

  • Regelmäßig Beiträge veröffentlichen (Artikel, Fotos, Podcasts etc.)
  • Journalistische Grundsätze beachten, also Informationen sorgfältig recherchieren und seriös berichten
  • Eine verbindliche Erklärung abgeben, dass Sie nebenberuflich, aber kontinuierlich im Medienbereich aktiv sind

In manchen Fällen können Arbeitsproben oder Links zu Ihren Veröffentlichungen angefragt werden, um Ihre journalistische Tätigkeit nachvollziehbar darzulegen.


So läuft die Beantragung ab

  1. Online-Formular ausfüllen: Geben Sie Ihre Kontaktdaten an und vermerken Sie, dass Sie nebenberuflich als Journalist/Fotograf/Blogger tätig sind.
  2. Bestätigung Ihrer Tätigkeit: Sie bestätigen verbindlich Ihre regelmäßigen Veröffentlichungen.
  3. Gebühr entrichten: Bei uns fällt eine einmalige Gebühr an; es entstehen keine laufenden Mitgliedskosten.
  4. Bearbeitung & Versand: Wir prüfen Ihren Antrag zeitnah und senden Ihnen den Presseausweis per Post.

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Häufige Fragen zum “Presseausweis nebenberuflich”

1. Genügt ein Hobby-Blog als Nachweis?

Entscheidend ist, dass Sie regelmäßig journalistische Inhalte erstellen und diese öffentlich zugänglich sind. Ein rein privates oder selten aktualisiertes Hobby-Blog erfüllt meist nicht die Kriterien. Wenn Sie aber kontinuierlich recherchierte Artikel, News oder Interviews veröffentlichen, kann ein Presseausweis gerechtfertigt sein.

2. Erkennen Veranstalter meinen Ausweis an?

Wir legen Wert auf die Einhaltung der gängigen journalistischen Standards in Österreich. Daher akzeptieren die meisten Veranstalter unseren Presseausweis als seriösen Nachweis. Bitte beachten Sie jedoch, dass jede Eventorganisation eigene Akkreditierungsregeln haben kann.

3. Muss ich Mitglied in einem Verein sein?

Nein, bei uns fallen keine Mitgliedsbeiträge an. Sie zahlen nur eine einmalige Gebühr für die Ausstellung des Presseausweises. Danach können Sie ihn sofort für Ihre journalistische Tätigkeit nutzen – ganz ohne langfristige Bindung.

4. Kann ich die Kosten absetzen?

Wenn Sie nebenberuflich Einnahmen aus Ihrer journalistischen Arbeit generieren, lassen sich die Ausweiskosten in vielen Fällen als Werbungskosten geltend machen. Im Zweifel sprechen Sie dazu am besten mit Ihrem Steuerberater.


Nebenberuflich, aber professionell

Ob Sie nur gelegentlich als Journalist arbeiten oder regelmäßig auf freiberuflicher Basis publizieren – ein “Presseausweis nebenberuflich” eröffnet Ihnen in Österreich viele Möglichkeiten. Er sorgt für einen professionellen Auftritt, erleichtert die Akkreditierung und festigt Ihren Ruf als ernstzunehmender Medienschaffender. Wenn Sie mehr über unsere Voraussetzungen und Konditionen erfahren möchten, laden wir Sie ein, noch heute Ihren Antrag zu stellen.

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