Presseausweis Vorteile: Wofür er im Arbeitsalltag nützt – und wofür nicht

Der Presseausweis des ÖVFJ belegt Ihre journalistische Tätigkeit. Das hilft bei Akkreditierungen, Presseterminen und Anfragen, weil Sie Ihre Rolle rasch nachweisen können. Die Entscheidung über Zutritt, Auskunft oder Akkreditierung ersetzt er nicht – die treffen Veranstalter, Behörden und Polizei im Einzelfall.

Presseausweis beantragen Voraussetzungen prüfen

Presseausweis des ÖVFJ, Vorderseite mit Musterdaten

Presseausweis Vorteile im Überblick

Ein Presseausweis ist ein Arbeitsmittel: Er zeigt auf einen Blick, dass Sie journalistisch tätig sind. Kein Presseausweis begründet aber Zutritt, Auskunft, Akkreditierung, Rabatte, Parkrechte oder Sonderrechte. Diese Offenheit ist uns wichtig – deshalb steht hier beides nebeneinander.

Wofür er nützt

  • als Nachweis Ihrer Tätigkeit bei Ak­kre­di­tie­run­gen, etwa beim Bun­des­kanz­ler­amt
  • beim Abholen eines Presse-Badges im Parlament
  • um sich bei Versammlungen und Absperrungen gegenüber der Polizei als Medien­ver­tre­te­rin oder Medien­ver­tre­ter auszuweisen
  • beim Vorstellen gegenüber Pressestellen, Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, die nach Ihrer Tätigkeit fragen
  • mit QR-Code, über den sich die Echtheit prüfen lässt

Wofür nicht

  • kein Anspruch auf Zutritt oder Akkreditierung
  • kein zusätzliches Recht auf Auskunft von Behörden
  • kein Durchlass durch Po­li­zei­ab­sper­run­gen
  • kein Parkrecht
  • kein Anspruch auf freien Eintritt, kein Rabattausweis
  • keine private Nutzung

Presseausweis und Akkreditierung

Ob Sie akkreditiert werden, entscheidet der Veranstalter. Ein Presseausweis ist dabei ein Nachweis unter mehreren – und manche Stellen prüfen zusätzlich selbst. Zwei öffentliche Beispiele:

Bun­des­kanz­ler­amt

Für Veranstaltungen der Bundesregierung geben Sie laut Bun­des­kanz­ler­amt „entweder die Daten Ihres gültigen Presseausweises“ an oder schließen ein Akkreditiv Ihres Medien­un­ter­neh­mens an. Das Bun­des­kanz­ler­amt prüft außerdem, ob Sie Medien­mit­ar­bei­te­rin oder Medien­mit­ar­bei­ter im Sinne des Mediengesetzes sind, und behält sich vor, eine Akkreditierung aus sachlichen oder Si­cher­heits­grün­den zu verweigern.

Parlament

Im Parlament kann gegen Vorlage eines Presseausweises oder eines Akkreditivs ein Presse-Badge abgeholt werden. Für die Medienräume bei Un­ter­su­chungs­aus­schüs­sen gilt: „Ein Presseausweis allein oder ein Akkreditiv eines Medien­un­ter­neh­mens für den U-Ausschuss im Allgemeinen begründen noch nicht zwingend eine Zuordnung“ – gemeint sind grundsätzlich hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten.

Presseausweis bei Demonstrationen

Bei Versammlungen arbeiten Polizei und Medien nebeneinander. Das Innenministerium hat in seinem Magazin „Öffentliche Sicherheit“ (Ausgabe 5-6/2025) über ein Sicherheitstraining für Journalistinnen und Journalisten in der Landespolizeidirektion Wien berichtet. Ein leitender Offizier der Einsatzabteilung erklärte dort unter anderem: Die Beamtinnen und Beamten sind angewiesen, Medienschaffenden das Verlassen oder Betreten eines Polizeikessels zu ermöglichen – „allerdings nur, wenn die Amtshandlung dadurch nicht behindert wird“. Weil in Österreich mehrere Stellen Presseausweise ausstellen, seien nicht allen Beamtinnen und Beamten alle bekannt; bei Zweifeln riet er, den Zugs- oder Kompaniekommandanten zu verlangen und sich mit einer Pressejacke erkennbar zu machen. In Wien gibt es zudem Medienkontaktbeamte als Ansprechpartner für Journalistinnen und Journalisten, die sich bedroht fühlen.

Was der Ausweis leistet

  • Er macht Sie als Medien­ver­tre­te­rin oder Medien­ver­tre­ter erkennbar.
  • Er ist die Grundlage, um bei der Polizei nachzufragen, wenn Sie berichten wollen.
  • Über den QR-Code lässt sich die Echtheit der Karte prüfen.

Was er nicht leistet

  • keinen Anspruch, eine Absperrung oder einen Kessel zu passieren
  • keinen Schutz vor Anweisungen der Polizei
  • keine Rolle als Presse, wenn Sie selbst an der Versammlung teilnehmen – das ist nach den Nutzungsregeln untersagt

Quelle: BMI, Öffentliche Sicherheit 5-6/2025, Versammlungswesen, abgerufen am 30.09.2026. Wer Teilnehmende fotografiert, sollte die Regeln kennen: Recht am eigenen Bild in Österreich; für Bildjournalismus: Presseausweis für Fotografinnen und Fotografen.

Presseausweis und Polizei: Absperrungen und Anweisungen

Ein Presseausweis öffnet keine Absperrung. Laut dem Bericht im BMI-Magazin bleiben Tretgitter auch für Medienschaffende geschlossen, wenn die Gefahr besteht, dass eine Sperre überrannt wird, und der Zutritt zu einer abgesperrten Zone kann verwehrt werden, wenn die Sicherheit der Journalistinnen und Journalisten nicht gewährleistet ist. Eine allgemeine Ausnahme von polizeilichen Anweisungen für Medienschaffende ist uns aus keiner amtlichen Quelle bekannt.

Was hilft

  • Presseausweis und amtlichen Licht­bild­aus­weis griffbereit halten
  • sich deutlich als Presse erkennbar machen
  • bei Zweifeln an der Echtheit den Zugs- oder Kom­pa­nie­kom­man­dan­ten verlangen
  • sich zurückziehen, wenn eine Eskalation absehbar ist

Was nicht gilt

  • kein Recht auf Durchlass
  • keine Befreiung von Anweisungen
  • kein Vorrang vor Si­cher­heits­über­le­gun­gen der Einsatzleitung

Presseausweis und Behörden: Auskunft

Seit 1. September 2025 gilt Art. 22a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz: „Jedermann hat gegenüber den mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung oder der Landesverwaltung betrauten Organen das Recht auf Zugang zu Informationen.“ Die Einzelheiten regelt das Informationsfreiheitsgesetz; danach kann der Zugang zu Informationen „schriftlich, mündlich oder telefonisch“ beantragt werden. Einen Presseausweis brauchen Sie dafür nicht, und er erweitert dieses Recht auch nicht. Er kann aber zeigen, in welcher Rolle Sie anfragen.

Presseausweis und Parken

Die Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) enthält keine Sonderregel für Presseausweise oder Medienfahrzeuge. Ausnahmegenehmigungen, etwa für Kurzparkzonen, sieht sie nur für bestimmte Personenkreise und auf Antrag bei der Behörde vor – Medienschaffende sind dort nicht eigens genannt. Ein Presseausweis oder ein Presse-Autoschild gibt Ihnen also kein Recht, anders zu parken als alle anderen.

Presse-Autoschild

Das Kuratorium für Presseausweise nennt auf seiner Website ein Autoschild als optionales Zusatzangebot um 20 Euro. Ein Parkrecht folgt daraus nach der StVO nicht.

Beim ÖVFJ

Der ÖVFJ bietet kein Autoschild an. Zum Presseausweis des ÖVFJ gehört ausschließlich die Karte.

Presseausweis und freier Eintritt

Einen Anspruch auf freien oder ermäßigten Eintritt gibt es nicht. Ob ein Museum, ein Veranstalter oder eine andere Einrichtung Medienschaffenden für eine Berichterstattung Eintritt gewährt, entscheidet sie selbst; richten Sie Ihre Anfrage an die Pressestelle. Für private Besuche ist der Presseausweis des ÖVFJ tabu: Das Vorzeigen für Eintritt zu privaten Zwecken ist nach den Nutzungsregeln untersagt.

Sinnvoll

  • vorab bei der Pressestelle anfragen und den Anlass der Be­richt­er­stat­tung nennen
  • den Presseausweis als Nachweis Ihrer Tätigkeit mitschicken oder vorzeigen

Nicht erlaubt

  • den Ausweis an der Kassa für einen privaten Besuch vorzeigen
  • Eintritt verlangen, ohne zu berichten

Presseausweis und Rabatte

Wo Unternehmen Medienschaffenden Vergünstigungen anbieten, geschieht das freiwillig, wie der Ratgeber Presserabatt in Österreich näher erklärt. Der Ehrenkodex des Österreichischen Presserats zieht hier eine klare Grenze. In Punkt 4.2 heißt es: „Unzulässige Beeinflussungsversuche sind nicht nur Interventionen und Pressionen, sondern auch die Zuwendung persönlicher Vorteile, die über den Bereich unmittelbarer beruflicher Tätigkeit hinausgehen.“ Nach Punkt 4.3 verstößt gegen das journalistische Ethos, wer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit Geschenke oder andere persönliche Vorteile entgegennimmt, „die geeignet sein könnten, die journalistische Darstellung zu beeinflussen“.

Der Presseausweis des ÖVFJ

ist kein Rabattausweis. Er belegt Ihre journalistische Tätigkeit – nicht mehr.

Die Nutzungsregel

Das Vorzeigen für Rabatte zu privaten Zwecken ist untersagt. Bei Missbrauch verfällt die Gültigkeit des Ausweises.

Nutzungsregeln

Für den Presseausweis des ÖVFJ gilt

  • keine private Nutzung
  • kein Vorzeigen für Rabatte oder Eintritt zu privaten Zwecken
  • kein Auftreten als Presse, wenn Sie selbst an einer Versammlung teilnehmen
  • keine Nutzung zum Zweck oder während einer Straftat

Bei Missbrauch verfällt die Gültigkeit des Ausweises. Alle Regeln ausführlich: Hinweise zur Verwendung im Detail.

Was der Presseausweis des ÖVFJ konkret enthält

Die Karte

Scheck­kar­ten­for­mat (85,60 × 53,98 mm) mit Foto, Namen und Gül­tig­keits­da­tum. Über den QR-Code auf der Karte lässt sich die Echtheit prüfen – hilfreich, wenn jemand den Aussteller nicht kennt.

Laufzeit und Preis

95 € einmalig für 12 Monate, 150 € für 24 oder 180 € für 36 Monate. Keine Mitgliedschaft, keine laufenden Beiträge. Details: Presseausweis Kosten und Laufzeiten.

Den Ausweis erhalten Personen ab 18 Jahren, die regelmäßig journalistisch tätig sind, auch nebenberuflich. Wer ihn bekommt: Voraussetzungen für den Presseausweis. Warum Sie im Antrag keine Arbeitsproben hochladen müssen: Presseausweis ohne Nachweis.

Häufige Fragen zu den Vorteilen eines Presseausweises

Er belegt Ihre journalistische Tätigkeit – etwa bei Akkreditierungen, bei Presseterminen oder gegenüber der Polizei bei Versammlungen. Zutritt, Auskunft oder Akkreditierung begründet er nicht; darüber entscheiden Veranstalter, Behörden und Polizei im Einzelfall.

Nein. Die StVO enthält keine Sonderregel für Presseausweise oder Presse-Autoschilder. Der ÖVFJ bietet auch kein Autoschild an.

Der Presseausweis des ÖVFJ ist kein Rabattausweis, und das Vorzeigen für private Rabatte ist untersagt. Der Ehrenkodex des Presserats sieht persönliche Vorteile, die die Berichterstattung beeinflussen könnten, kritisch.

Einen Anspruch gibt es nicht. Ob eine Einrichtung für eine Berichterstattung Eintritt gewährt, entscheidet sie selbst. Für private Besuche darf der Ausweis nicht verwendet werden.

Nicht automatisch. Die Polizei kann Absperrungen auch für Medienschaffende geschlossen halten, etwa aus Sicherheitsgründen. Der Ausweis macht Sie aber als Presse erkennbar.

Er hilft, sich als Medienvertreterin oder Medienvertreter auszuweisen. Wer selbst an einer Versammlung teilnimmt, darf nicht als Presse auftreten.

Das Recht auf Zugang zu Informationen hat nach Art. 22a B-VG jedermann – mit oder ohne Presseausweis. Der Ausweis erweitert dieses Recht nicht. Mehr dazu: Informationsfreiheitsgesetz.

Das entscheidet jede Stelle selbst. Laut einem Bericht im Magazin des Innenministeriums kennen wegen der verschiedenen Aussteller nicht alle Beamtinnen und Beamten jeden Presseausweis; der QR-Code auf der Karte erlaubt eine Echtheitsprüfung.

Sie arbeiten regelmäßig journalistisch und wollen Ihre Tätigkeit nachweisen können – ohne falsche Versprechen? Dann beantragen Sie den Presseausweis des ÖVFJ.

Alle Voraussetzungen für den Presseausweis ansehen

Quellen und Stand 30.09.2026: Bundeskanzleramt; Parlament; BMI, Öffentliche Sicherheit 5-6/2025; B-VG, Informationsfreiheitsgesetz und StVO 1960 im RIS; Kuratorium für Presseausweise; Österreichischer Presserat, Ehrenkodex.